Infektionsschutzbelehrung in der Pflege: Inhalte, Ablauf und Gültigkeit
Der schnelle Überblick für Pflegekräfte - verständlich erklärt.

Die Infektionsschutzbelehrung ist für Pflegekräfte ein Muss, um im Arbeitsalltag sichere Hygienepraktiken zu gewährleisten. In dieser Schulung gemäß §43 IfSG lernen Beschäftigte alles Wichtige über Infektionsrisiken und Schutzmaßnahmen. Doch was genau wird vermittelt, wie läuft die Belehrung ab und wie lange ist der Nachweis gültig? Hier erhalten Sie einen Überblick.
Wichtige Inhalte der Belehrung
Die Schulung deckt alle Kernaspekte des Infektionsschutzes ab, damit Pflegekräfte bestens vorbereitet sind. Typische Inhalte sind:
Hygienemaßnahmen: Vermittlung grundlegender Hygieneregeln (z.B. korrektes Händedesinfizieren, Schutzkleidung tragen), die im Pflegealltag zwingend einzuhalten sind.
Infektionswege und Schutz: Erklärung, wie häufige Infektionen übertragen werden (etwa durch Körperflüssigkeiten oder kontaminierte Flächen) und welche Schutzmaßnahmen dagegen greifen. Dazu gehört auch das Erkennen von Symptomen bei sich selbst und anderen, um frühzeitig zu handeln.
Meldepflichten & Verhalten bei Krankheit: Pflegekräfte lernen, bei welchen ansteckenden Erkrankungen ein Tätigkeitsverbot gilt und dass sie im Krankheitsfall den Arbeitgeber informieren müssen. So wird verhindert, dass eine erkrankte Person unbewusst andere ansteckt.
Wissensüberprüfung: Oft schließt die Belehrung mit einer kurzen Verständniskontrolle ab - z.B. in Form von Fragen oder einem Quiz. So wird sichergestellt, dass das vermittelte Wissen sitzt, bevor das Zertifikat ausgestellt wird.
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Ablauf der Infektionsschutzbelehrung
In der Praxis kann die Erstbelehrung unterschiedlich ablaufen, je nachdem wo sie absolviert wird. Häufig bieten die lokalen Gesundheitsämter feste Termine an. Dort nehmen Pflegekräfte entweder in Gruppenveranstaltungen oder in Einzelgesprächen an einer ca. 30- bis 60-minütigen Schulung teil. Eine Mitarbeiterin des Gesundheitsamts erläutert die oben genannten Inhalte, oft unterstützt durch Anschauungsmaterial oder Folien. Im Anschluss erhalten die Teilnehmer ihre Bescheinigung (das Gesundheitszeugnis) ausgehändigt.
Alternativ führen in einigen Regionen auch Hausärzte die Belehrung durch, z.B. im Rahmen eines Termins dies kann jedoch teurer sein und erfordert, dass der Arzt dafür berechtigt ist.
Immer beliebter werden Online-Belehrungen als flexibler Weg (siehe nächster Artikel). Hierbei absolviert die Pflegekraft einen anerkannten E-Learning-Kurs am Computer oder Smartphone. Der Ablauf ist ähnlich: Man durchläuft ein Modul mit Videos oder Präsentationen, beantwortet Verständnisfragen und erhält danach das Zertifikat digital zugeschickt. Online-Kurse haben den Vorteil, dass man keine Anreise oder Wartezeit hat und die Schulung jederzeit absolvieren kann – oft sogar in unter 30 Minuten. Wichtig ist, dass der Online-Anbieter von den Behörden zugelassen ist, damit die Bescheinigung bundesweit anerkannt wird.
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Gültigkeit und Auffrischung
Wie lange behält nun das einmal erworbene Gesundheitszeugnis seine Gültigkeit? Grundsätzlich ist die Bescheinigung zeitlich unbefristet, sofern man die Tätigkeit innerhalb von 3 Monaten nach der Erstbelehrung aufnimmt. Allerdings schreibt der Gesetzgeber vor, dass spätestens alle zwei Jahre eine Folgebelehrung stattfinden muss.
Diese Auffrischung ist meist vom Arbeitgeber organisiert und oft eine verkürzte Wiederholung der Inhalte. Sie dient dazu, das Wissen der Pflegekräfte auf dem aktuellen Stand zu halten und neue Erkenntnisse oder Regeln (z.B. geänderte Hygienevorschriften) zu vermitteln. Praktisch kannst du dir merken: Alle 24 Monate solltest du die nächste Infektionsschutzbelehrung einplanen.
Lass diese Frist nicht verstreichen - besonders wenn du den Arbeitgeber wechselst, wird der neue Dienst deine letzte Belehrung überprüfen. Zum Arbeitsantritt solltest du also ein Gesundheitszeugnis vorlegen können, das nicht älter als zwei Jahre ist.
Ihr nächster Schritt
Plane ausreichend Zeit für deine nächste Infektionsschutzbelehrung ein - so stellst du sicher, dass dein Gesundheitszeugnis immer gültig bleibt und du bestens informiert bist. Ob in Präsenz oder online: Bleib am Ball und frische dein Wissen regelmäßig auf.
Denke daran: Hygiene schützt Leben - halte dein Wissen frisch!