Gesundheitszeugnis für Pflegekräfte - schnell, sicher, online.
Ob Krankenpfleger, Altenpfleger oder Pflegehelfer - absolviere die Infektionsschutzbelehrung nach §43 IfSG online und erhalte dein Zertifikat sofort als PDF-Download.
- Ohne Termin - rund um die Uhr online
- 15 Minuten Kurs
- Jederzeit abrufbar: Zertifikat nach Erfolg sofort erhältlich
- Anerkannt nach §43 IfSG
- Verfügbar in Deutschland und deutschlandweit gültig
- in 13 Sprachen verfügbar
Sichere Bezahlung
So einfach funktioniert's
In nur 4 Schritten zum Gesundheitszeugnis
Belehrung online kaufen
Kurs für nur 25€ buchen
Ausweis-Identifizierung
Identität per Webcam oder Smartphone verifizieren
Video-Schulung ansehen
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Zertifikat erhalten
Sofortiger Download nach Abschluss
Warum brauchen Pflegekräfte ein Gesundheitszeugnis?
Nach §43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sind alle Personen, die beruflich mit Lebensmitteln umgehen oder in Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten, verpflichtet, eine Infektionsschutzbelehrung zu absolvieren.
Dies betrifft besonders Pflegekräfte, da sie direkten Kontakt zu vulnerablen Personengruppen haben. Das Gesundheitszeugnis dient dem Schutz von Patienten und Bewohnern vor Infektionsrisiken.
Unser Online-Kurs bietet entscheidende Vorteile: Sofortiger Start ohne Behördentermine, deutschlandweite Gültigkeit und rechtssichere Zertifizierung durch qualifizierte Ärzte.
Sofortiger Kursstart
Keine Wartezeiten, keine Terminvereinbarung
Deutschlandweit gültig
Anerkannt in allen Bundesländern und Pflegeeinrichtungen
Rechtssicher
Vollständig konform mit §43 IfSG
Für alle Pflegekräfte
Kranken-, Alten- und Pflegehelfer
Das sagen Pflegekrafte
“Im Pflegeheim braucht jeder Mitarbeiter ein Gesundheitszeugnis. Die Online-Belehrung hat mir den Weg zum Gesundheitsamt erspart.”
Anna Becker
Pflegefachkraft
Stuttgart
“Zwischen den Schichten hatte ich kaum Zeit fur Behordengange. Den Online-Kurs konnte ich abends in Ruhe machen.”
Jens Kramer
Altenpfleger
Dusseldorf
“Schnell, unkompliziert und das Zertifikat war sofort da. Genau richtig fur alle, die im Gesundheitswesen arbeiten.”
Thomas Wagner
Krankenpfleger
Nurnberg
Infektionsschutzbelehrung
Gesundheitszeugnis durch die online Erstbelehrung nach §43 IfSG.