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Häufige Fragen (FAQ) zur Infektionsschutzbelehrung

Hier findest du Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Belehrung nach §43 IfSG.

Allgemein

Ablauf

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In nur 15 Minuten zur bundesweit anerkannten Infektionsschutzbelehrung nach §43 IfSG

Anmeldung & Zugang

Gültigkeit

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Arbeitgeber

Was ist ein Gesundheitszeugnis und wofür wird es benötigt?
Ein Gesundheitszeugnis ist die offizielle Bescheinigung über eine erfolgreich absolvierte Belehrung nach §43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Es bestätigt, dass Du über relevante Hygienemaßnahmen und Kenntnisse zu übertragbaren Krankheiten verfügst, die im Umgang mit Lebensmitteln oder in bestimmten sensiblen Bereichen wichtig sind. Es dient dem Schutz der öffentlichen Gesundheit.
Wer braucht eine Infektionsschutzbelehrung nach §43 IfSG?
Die Belehrung ist Pflicht für alle Personen, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen. Dies betrifft die Gastronomie, Lebensmittelherstellung und -verarbeitung, den Lebensmittelhandel (z.B. Supermärkte, Bäckereien, Metzgereien) und die Gemeinschaftsverpflegung (z.B. Kantinen, Kitas, Schulen). Auch Reinigungspersonal in diesen Bereichen ist betroffen.
Mehr erfahren: Infektionsschutzbelehrung & Gesundheitszeugnis: Wer benötigt es wirklich?
Ist das Gesundheitszeugnis das Gleiche wie ein ärztliches Gesundheitszeugnis?
Nein, das Gesundheitszeugnis nach §43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist nicht identisch mit einem ärztlichen Gesundheitszeugnis. Das IfSG-Zeugnis (oft auch Lebensmittelbelehrung genannt) bestätigt Deine Belehrung über Hygienemaßnahmen und Infektionsrisiken. Es wird in der Regel vom Gesundheitsamt oder einem dafür zugelassenen Online-Anbieter ausgestellt. Ein ärztliches Gesundheitszeugnis hingegen ist ein allgemeines Attest, das Deinen Gesundheitszustand für andere Zwecke (z.B. Sport, Schule) beurteilt und ersetzt die gesetzlich vorgeschriebene IfSG-Belehrung nicht.
Mehr erfahren: Das Gesundheitszeugnis beim Hausarzt? Wichtige Infos & Deine Online-Alternative
Ist das Online-Gesundheitszeugnis amtlich anerkannt und rechtssicher?
Ja, absolut! Unser Gesundheitszeugnis ist deutschlandweit amtlich anerkannt und rechtssicher. Die Belehrung wird von einem vom Gesundheitsamt beauftragten Arzt durchgeführt und erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen nach §§42, 43 IfSG. Dein digitales Zertifikat ist inhaltlich identisch mit der Belehrung vor Ort beim Gesundheitsamt und wird von Arbeitgebern und Behörden bundesweit akzeptiert.
Wie läuft die Infektionsschutzbelehrung online ab?
Der Ablauf der Infektionsschutzbelehrung online ist in wenigen einfachen Schritten erledigt. Für Privatpersonen beinhaltet dies den Online-Kauf, Login, eine schnelle digitale Verifizierung per Ausweis und das Absolvieren des Kurses mit Video und Test. Für Unternehmen bieten wir eine zentrale Verwaltung und einen optimierten Einladeprozess für Mitarbeiter. Nach Bestehen erhältst Du Dein Zertifikat sofort.
Mehr erfahren: Der einfache Weg zum Gesundheitszeugnis: Dein Online-Ablauf in 5 Minuten erklärt
Wann erhalte ich mein Zertifikat?
Dein Zertifikat erhältst Du sofort und ohne Wartezeit! Nach erfolgreichem Abschluss der Online-Belehrung wird Dein Gesundheitszeugnis automatisch generiert und steht Dir direkt als PDF zum Download bereit. So kannst Du es umgehend Deinem Arbeitgeber vorlegen.
Wie lange dauert der Online-Kurs?
Der komplette Ablauf dauert in der Regel zwischen 10 und 30 Minuten - je nach Deinem Lerntempo. Du kannst jederzeit eine Pause einlegen und später an der gleichen Stelle weitermachen. Dein Fortschritt wird automatisch gespeichert. Nach Bestehen der Prüfung wird Dein Zertifikat sofort erstellt und ist unmittelbar gültig.
Kann ich den Online-Kurs & die Prüfung wiederholen, wenn ich nicht bestanden habe?
Ja, selbstverständlich! Solltest Du die abschließenden Prüfungsfragen beim ersten Versuch nicht bestehen, kannst Du den Online-Kurs und die Prüfung selbstverständlich kostenlos wiederholen. Wir möchten sicherstellen, dass Du alle Inhalte verstanden hast und erfolgreich zu Deinem Zertifikat kommst.
Welcher Arzt stellt das Zertifikat aus?
Die Bescheinigung über Deine Infektionsschutzbelehrung nach §43 IfSG wird nicht von einem beliebigen Arzt ausgestellt. Die Belehrung und die Ausstellung des Zertifikats müssen von einer vom Gesundheitsamt beauftragten oder zugelassenen Stelle erfolgen. Bei uns wird Dein digitales Gesundheitszeugnis nach erfolgreicher Belehrung durch Benedikt Stenzel, einem dafür autorisierten Arzt, ausgestellt. Das sichert die bundesweite Anerkennung.
Kann ich die Belehrung fortfahren, wenn ich zwischendurch unterbrochen werde?
Ja, das ist möglich! Wenn Du während der Belehrung unterbrochen wirst, kannst Du jederzeit an der Stelle fortfahren, an der Du aufgehört hast. Dein Fortschritt wird automatisch gespeichert.
AUSWEISPRÜFUNG: Wie funktioniert das und was passiert mit meinen Bildern?
Die Ausweisprüfung ist ein gesetzlich vorgeschriebener Schritt zur Verifizierung Deiner Identität und zur Sicherstellung der Gültigkeit Deines Zertifikats. Sie erfolgt digital und unkompliziert. Während des Prozesses wirst Du gebeten, ein Bild von Deinem Ausweis und ein Selfie zu machen. Diese Daten werden ausschließlich zur einmaligen Identitätsprüfung verwendet, verschlüsselt übertragen und gemäß den strengen deutschen Datenschutzbestimmungen (DSGVO) verarbeitet und nach der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gelöscht. Deine Daten sind bei uns sicher.
AUSWEISPRÜFUNG: Die automatische Identifikation funktioniert nicht - was nun?
Kein Problem! Wenn die automatische Ausweisprüfung nicht funktioniert, kannst Du die Identitätsprüfung alternativ manuell durchführen lassen. Sende uns einfach ein Foto oder Scan Deines Ausweisdokuments (Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel) per E-Mail an support@on7.de. Wir prüfen Dein Dokument manuell und schalten Dich zeitnah für den Kurs frei. Diese manuelle Prüfung ist genauso sicher und gültig wie die automatische Verifizierung.
Welche Ausweisdokumente werden akzeptiert?
Für die Identitätsprüfung akzeptieren wir alle gültigen amtlichen Lichtbildausweise: Personalausweis, Reisepass, Führerschein oder Aufenthaltstitel. Wichtig ist, dass Dein Ausweisdokument noch gültig und nicht abgelaufen ist. Bei Fragen zur Akzeptanz Deines Dokuments kontaktiere uns gerne unter support@on7.de.
Ich habe keine E-Mail / mein Zertifikat nicht erhalten - was kann ich tun?
Wenn Du keine E-Mail von uns erhalten hast, prüfe bitte zunächst Deinen SPAM- oder JUNK-Ordner. Unsere E-Mails landen manchmal fälschlicherweise dort. Prüfe auch, ob Du die richtige E-Mail-Adresse bei der Bestellung angegeben hast. Falls Du die E-Mail auch im SPAM-Ordner nicht findest, kannst Du Dir jederzeit selbst einen neuen Login-Link anfordern unter https://health-pass.on7.de/auth. Gib dort einfach Deine E-Mail-Adresse ein und Du erhältst einen neuen 6-stelligen Login-Code zugeschickt. Dies gilt sowohl für Login-E-Mails als auch für Dein Zertifikat nach bestandener Prüfung. Bei weiteren Schwierigkeiten sende uns bitte eine E-Mail an support@on7.de, damit wir Dir weiterhelfen können.
Wie kann ich mich anmelden / einloggen?
Die Anmeldung bzw. der Login erfolgt ganz einfach: Nach dem Kauf erhältst Du eine E-Mail mit einem Login-Link. Klicke auf diesen Link, um direkt zum Kurs zu gelangen. Falls der Link nicht mehr funktioniert oder Du keine E-Mail erhalten hast, kannst Du unter https://health-pass.on7.de/auth jederzeit einen neuen Login-Code anfordern. Gib dort Deine E-Mail-Adresse ein und Du erhältst einen 6-stelligen Code per E-Mail zugeschickt, mit dem Du Dich anmelden kannst.
Login funktioniert nicht - wie komme ich zum Kurs?
Wenn Dein Login nicht funktioniert, liegt das meist daran, dass der ursprüngliche Link aus Sicherheitsgründen nur einmal verwendbar ist. Fordere einfach einen neuen Login-Code an unter https://health-pass.on7.de/auth. Gib dort Deine E-Mail-Adresse ein und Du erhältst innerhalb weniger Minuten einen neuen 6-stelligen Code per E-Mail. Prüfe auch Deinen SPAM-Ordner, falls die E-Mail nicht im Posteingang erscheint. Bei weiteren Problemen kontaktiere uns gerne unter support@on7.de.
E-Mail im SPAM-Ordner? So findest Du unsere Nachrichten
Unsere E-Mails werden manchmal von E-Mail-Programmen fälschlicherweise als SPAM markiert. Prüfe daher bitte immer auch Deinen SPAM-, JUNK- oder Werbung-Ordner, wenn Du keine E-Mail von uns erhalten hast. Suche dort nach E-Mails von "@on7.de" oder "health-pass". Um sicherzustellen, dass unsere E-Mails zukünftig im Posteingang landen, markiere unsere Absenderadresse als "Kein SPAM" oder füge uns zu Deinen Kontakten hinzu. Falls Du auch im SPAM-Ordner keine E-Mail findest, kannst Du jederzeit einen neuen Login-Code unter https://health-pass.on7.de/auth anfordern.
Was ist der Unterschied zwischen Erst- und Nachfolgebelehrung?
Die Erstbelehrung nach §43 Abs. 1 IfSG ist die erstmalige Belehrung, die Du benötigst, wenn Du eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich, in der Gastronomie oder im Ausstellergewerbe aufnimmst. Sie muss durch das zuständige Gesundheitsamt oder einen dafür bevollmächtigten Arzt erfolgen (oder einen autorisierten Online-Anbieter wie uns für Privatpersonen). Die Nachfolgebelehrung ist dann spätestens alle zwei Jahre notwendig, wenn Du bei dem gleichen Arbeitgeber weiterarbeitest. Diese kann auch unternehmensintern durch eine autorisierte Person erfolgen oder - falls nicht verfügbar oder gewünscht - einfach und digital über unser Portal durchgeführt werden. Wichtig: Eine Nachfolgebelehrung ist nur gültig, wenn Du eine Erstbelehrung physisch nachweisen kannst.
Mehr erfahren: Gültigkeit des Gesundheitszeugnisses: Alles zur Infektionsschutzbelehrung nach §43 IfSG
Wie lange ist die Infektionsschutzbelehrung gültig?
Die Infektionsschutzbelehrung nach §§42, 43 IfSG ist eine Bescheinigung mit lebenslanger Gültigkeit, unter der Voraussetzung, dass Du die entsprechende Tätigkeit innerhalb von 3 Monaten nach Aushändigung aufnimmst. Entscheidend für die fortlaufende Gültigkeit im Berufsalltag ist jedoch, dass spätestens alle 2 Jahre eine Folgebelehrung durch den Arbeitgeber erfolgt. Kann die Nachfolgebelehrung nicht durch den Arbeitgeber durchgeführt werden, bieten wir Dir die digitale Lösung auf unserem Portal an.
Mehr erfahren: Infektionsschutzbelehrung Auffrischung: Deine Pflichten & die einfache Online-Lösung
Was passiert, wenn ich ohne Belehrung arbeite?
Das Arbeiten ohne die vorgeschriebene Infektionsschutzbelehrung in einem sensiblen Bereich kann ernste Konsequenzen haben. Bei Kontrollen durch das Gesundheitsamt drohen empfindliche Strafen, sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber. Bei wiederholten Verstößen kann es sogar zum Entzug der Betriebserlaubnis für das Unternehmen kommen. Im Falle von Verunreinigungen oder Krankheiten, die auf mangelnde Hygiene zurückzuführen sind, können zudem strafrechtliche Aspekte wie Körperverletzung relevant werden.
Ich habe mein Gesundheitszeugnis verloren - kann ich es erneut bekommen?
Ja, kein Problem! Wir senden Dir Dein Zertifikat jederzeit gerne erneut per E-Mail zu. Schreibe uns einfach eine kurze Nachricht an support@on7.de mit Deinem Namen und der E-Mail-Adresse, die Du bei der Bestellung verwendet hast. Wir stellen Dir Dein Gesundheitszeugnis dann umgehend wieder zur Verfügung.
Welche Pflichten haben Arbeitgeber bezüglich der Infektionsschutzbelehrung?
Arbeitgeber sind verpflichtet, vor Aufnahme der Tätigkeit eine Erstbelehrung ihrer Mitarbeiter sicherzustellen und diese dann spätestens alle zwei Jahre über die Inhalte des IfSG nachzubelehren und dies zu dokumentieren. Wir unterstützen Firmen, die Personen beschäftigen, mit effizienten Online-Lösungen für die Erst- und Folgebelehrungen sowie die zentrale Verwaltung aller Zertifikate.
Mehr erfahren: Infektionsschutzbelehrung für Firmen & Arbeitgeber: Deine IfSG-Pflichten digital erfüllen
Können wir als Unternehmen die Folgebelehrungen digital verwalten?
Ja! Unser intuitives Dashboard ermöglicht es Dir als Arbeitgeber, all Deine Mitarbeiter einzuladen, ihren Fortschritt bei der Belehrung zu verfolgen und alle Zertifikate sowie die Nachweise für zukünftige digitale Folgebelehrungen zentral zu speichern und zu verwalten. Dies ist ideal für Deine Dokumentationspflicht.
Kann mein Arbeitgeber die Kosten für die Belehrung übernehmen?
Ja, das ist problemlos möglich! Bei der Bestellung kannst Du Firmendaten für die Rechnung angeben, sodass die Rechnung direkt auf Deinen Arbeitgeber ausgestellt wird. Du erhältst eine ordnungsgemäße Rechnung mit allen notwendigen Angaben. Viele Arbeitgeber übernehmen die Kosten für die gesetzlich vorgeschriebene Erstbelehrung - kläre das am besten im Vorfeld mit Deinem Arbeitgeber ab.
Kann jemand anderes die Belehrung für mich bezahlen?
Ja, absolut! Die Person, die bezahlt, und die Person, die die Belehrung absolviert, müssen nicht identisch sein. Wichtig ist nur, dass bei der Bestellung der korrekte Name des Teilnehmers angegeben wird, da dieser Name auf dem Zertifikat erscheint. Dies ist praktisch, wenn z.B. Dein Arbeitgeber, Deine Eltern oder eine andere Person die Kosten übernimmt.
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