Infektionsschutzbelehrung für Erzieher: Vorbereitung auf die Schulung nach §43 IfSG

So meisterst du die Erstbelehrung und startest sicher in den Kita-Alltag

ON7 Redaktion
2 Min. Lesezeit
08.09.2025
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Steht deine erste Infektionsschutzbelehrung als Erzieher*in an? Keine Angst - diese Schulung soll dir helfen, gesund durch den Arbeitsalltag in der Kita zu kommen. Hier erfährst du, wie du dich vorbereiten kannst, was dich in der Belehrung erwartet und welche Fragen typischerweise auftauchen. So bist du bestens gerüstet, um die Anforderungen nach §43 IfSG mit Leichtigkeit zu erfüllen.

Was erwartet dich in der Belehrung?

Die Belehrung nach §43 IfSG für Erzieher ähnelt der für andere Berufsgruppen, hat aber ein besonderes Augenmerk auf Kita-spezifische Situationen.

Themen sind unter anderem:

  • Typische Infektionskrankheiten in Kitas: Magen-Darm-Infektionen, Hand-Fuß-Mund-Krankheit, Kopfläuse (kein Meldefall, aber Hygieneproblem).
  • Verhalten im Ausbruchsfall: Meldewege an Kitaleitung, ggf. Gesundheitsamt, Elterninformation unter Wahrung des Datenschutzes.
  • Lebensmittelhygiene: Keine Essenszubereitung bei Krankheitssymptomen wie Durchfall oder Erbrechen. Erklärung, welche Erreger über Lebensmittel übertragen werden (z. B. Salmonellen, Hepatitis A).
  • Praxisbeispiele: Umgang mit erkrankten Kindern (z. B. Erbrechen), sichere Lagerung von Speisen.

Die Belehrung ist interaktiv - stelle Fragen, wenn dir etwas unklar ist. Ziel ist, dass du Sicherheit für den Alltag gewinnst.

So bereitest du dich optimal vor

Auch wenn kein Auswendiglernen nötig ist, hilft gute Vorbereitung:

  • Organisatorisch: Termin rechtzeitig (1-2 Wochen vor Arbeitsbeginn) vereinbaren. Prüfen, ob Arbeitgeber oder du selbst den Termin organisieren.
  • Unterlagen: Personalausweis und ggf. Bestätigung des Arbeitgebers bereithalten.
  • Inhaltlich: Hygieneplan deiner Einrichtung lesen, Merkblätter des RKI oder Gesundheitsamtes durchsehen (z. B. Händewaschen, Wickeln).
  • Sprachlich: Falls Deutsch nicht Muttersprache ist, prüfen, ob Übersetzungen oder Online-Schulungen in anderen Sprachen möglich sind.

So kannst du entspannt und vorbereitet teilnehmen.

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Häufige Fragen (FAQ) von Erziehern zur Belehrung

Ist die Belehrung wirklich Pflicht? Ja, für alle Tätigkeiten mit Lebensmitteln oder in Gemeinschaftseinrichtungen. Praktisch betrifft das fast alle neuen Erzieher.

Wie oft muss ich die Belehrung machen?

  • Erstbelehrung: einmalig beim Gesundheitsamt.
  • Folgebelehrung: alle 2 Jahre intern durch den Arbeitgeber.

Was passiert ohne Belehrung? Ohne Nachweis keine Arbeit mit Lebensmitteln - ein Verstoß gegen das IfSG, der auch Bußgelder nach sich ziehen kann.

Kann ich die Belehrung online machen? Ja, viele Gesundheitsämter und Anbieter bieten offizielle Online-Kurse an. Achte auf autorisierte Stellen.

Fazit & Dein nächster Schritt

Mit der richtigen Vorbereitung ist die Infektionsschutzbelehrung für Erzieher*innen kein Problem - sondern ein Gewinn für deinen Kita-Alltag.

👉 Sorge für einen rechtzeitigen Termin oder nutze eine Online-Belehrung.

So startest du mit Wissen, Sicherheit und Verantwortung in den Beruf - und kannst dich ganz auf die Kinder konzentrieren, während Keime draußen bleiben!