Gesundheitszeugnis Gastronomie: Infektionsschutzbelehrung für Küche und Service
Pflichtnachweis für alle Mitarbeiter im Lebensmittelbereich

In der Gastronomie geht nichts ohne Hygiene - ob in der Restaurantküche, an der Bar oder im Service. Jeder Koch, Kellner und jede Küchenhilfe muss vor Arbeitsbeginn ein Gesundheitszeugnis für die Gastronomie vorlegen. Gemeint ist die Erstbelehrung gemäß §43 Infektionsschutzgesetz (IfSG), die früher oft „Gesundheitspass“ genannt wurde.
Diese Belehrung soll sicherstellen, dass alle Mitarbeiter im Umgang mit Lebensmitteln geschult sind und keine Gefahr für Gäste und Kunden darstellen. In diesem Artikel erfährst du, wer das Gesundheitszeugnis in der Gastronomie unbedingt braucht, wie der Ablauf ist, welche Fragen häufig auftreten und wie du schnell zum Ziel kommst.
Warum ist ein Gesundheitszeugnis in der Gastronomie notwendig?
Beim Arbeiten mit Lebensmitteln können schon kleine Nachlässigkeiten große Folgen haben: Lebensmittelinfektionen durch Keime wie Salmonellen oder Noroviren gefährden die Gesundheit der Gäste. Daher schreibt der Gesetzgeber vor, dass sämtliches Personal im Lebensmittelbereich eine Infektionsschutzbelehrung absolviert.
Das bedeutet:
- Pflicht für Küchenchefs, Köche, Küchenhilfen, Spülkräfte, Barkeeper, Servicekräfte mit Lebensmittelkontakt.
- Ausnahme nur für reines Personal ohne jeden Kontakt zu Lebensmitteln (z. B. Bedienung, die ausschließlich verschlossene Flaschen serviert).
Neben der rechtlichen Pflicht bringt das Gesundheitszeugnis auch Vorteile: Mitarbeiter wissen, wann sie bei Krankheit zuhause bleiben müssen, um Kollegen und Gäste nicht anzustecken. Das senkt Ausfälle und stärkt das Vertrauen der Gäste.
Wie läuft die Infektionsschutzbelehrung (Küche/Service) ab?
Beantragung: Das Gesundheitszeugnis erhält man beim zuständigen Gesundheitsamt. Viele Ämter bieten inzwischen eine Online-Belehrung an (Video oder E-Learning mit Zertifikat). Alternativ gibt es persönliche Gruppenbelehrungen im Amt.
Inhalte: Die Erstbelehrung (§43 IfSG) ist keine Prüfung, sondern eine Informationsveranstaltung. Themen sind z. B.:
- Welche Krankheiten (z. B. Salmonellose, Hepatitis A) vom Arbeiten ausschließen
- Hygiene-Maßnahmen bei Kochen, Lagern, Servieren (Händehygiene, Kühlung, Sauberkeit)
- Meldepflichten bei eigener Erkrankung oder Ausbrüchen
Am Ende unterschreiben die Teilnehmenden, dass sie alles verstanden haben und frei von relevanten Krankheiten sind.
Dauer & Kosten:
- Dauer: 30-60 Minuten
- Kosten: 20-35 € je nach Region
- Wichtig: Ohne gültiges Gesundheitszeugnis darf niemand anfangen.
Häufige Fragen zum Gesundheitszeugnis in der Gastronomie
Wie lange ist das Zeugnis gültig?
- Die Erstbelehrung gilt lebenslang.
- Beginn der Tätigkeit muss innerhalb von 3 Monaten erfolgen, sonst ist eine neue Belehrung nötig.
- Alle zwei Jahre ist eine Folgebelehrung durch den Arbeitgeber Pflicht (z. B. interne Hygieneschulung).
Wer kontrolliert das Gesundheitszeugnis?
- Lebensmittelaufsicht kontrolliert bei Betriebsprüfungen.
- Arbeitgeber müssen Kopien aufbewahren, um jederzeit Nachweise vorzulegen.
Welche Strafen drohen ohne Gesundheitszeugnis?
- Arbeitnehmer: Bußgelder bis 2.500 €.
- Arbeitgeber: Strafen bis 25.000 € - bei Ausbrüchen drohen sogar strafrechtliche Folgen.
Kann ich mein Gesundheitszeugnis online machen? Ja, viele Gesundheitsämter und zertifizierte Anbieter ermöglichen eine Online-Schulung. Nach erfolgreicher Teilnahme erhält man ein digitales Zertifikat, das bundesweit anerkannt ist.
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Rechtlicher Hinweis: Gemäß §43 IfSG ist die Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt gesetzlich vorgeschrieben, bevor Tätigkeiten im Lebensmittelbereich aufgenommen werden. Dieses „Gesundheitszeugnis“ schützt Gäste und Beschäftigte gleichermaßen. Sorge also dafür, dass dein Team stets geschult und dein Betrieb hygienisch einwandfrei ist!