Gesundheitszeugnis in der Kinderbetreuung: Warum Erzieher die Infektionsschutzbelehrung brauchen
Pflichtnachweis für Kita und Hort nach §43 IfSG

In der Kinderbetreuung hat die Gesundheit der Kinder oberste Priorität. Ein Gesundheitszeugnis für Erzieher und Betreuungspersonal ist daher von großer Bedeutung, um die Verbreitung von Infektionskrankheiten zu verhindern. Gemeint ist damit die Infektionsschutzbelehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) - oft noch umgangssprachlich „Gesundheitszeugnis“ genannt. Dieser Nachweis stellt sicher, dass pädagogische Fachkräfte über Hygienevorschriften und meldepflichtige Krankheiten Bescheid wissen. Kurz gesagt: Wer in Kita oder Hort mit Kindern und Lebensmitteln zu tun hat, muss diese Belehrung absolvieren, bevor er oder sie die Tätigkeit aufnimmt.
Was ist das Gesundheitszeugnis (§43 IfSG)?
Das Gesundheitszeugnis ist keine medizinische Untersuchung, sondern eine Schulung durch das Gesundheitsamt. Dabei werden wichtige Hygieneregeln und Infektionsrisiken erklärt. Früher war eine ärztliche Untersuchung („Gesundheitspass“) nötig, doch seit 2001 wurde dies durch die Belehrung nach §43 IfSG ersetzt.
Für Erzieher bedeutet das:
- Sie werden über ansteckende Krankheiten informiert (z. B. Salmonellen, Noroviren).
- Sie lernen, wann sie nicht arbeiten dürfen, um Kinder zu schützen.
- Am Ende bestätigen sie schriftlich, dass sie keine relevanten Erkrankungen haben.
Medizinische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich - wichtig ist die Bereitschaft, Verantwortung für Hygiene und Infektionsschutz zu übernehmen.
Wer braucht in der Kinderbetreuung ein Gesundheitszeugnis?
Grundsätzlich gilt: Alle Personen, die regelmäßig mit offenen Lebensmitteln oder der Essensausgabe zu tun haben, benötigen die Belehrung nach §43 IfSG. In Kitas betrifft das insbesondere Erzieherinnen und Erzieher, die bei Mahlzeiten helfen oder in der Küche mitarbeiten.
In vielen Bundesländern wird praktisch jedes Teammitglied geschult - denn die meisten kommen irgendwann mit Speisen oder Geschirr in Berührung. Ausnahme: Wer wirklich niemals Kontakt zu Lebensmitteln hat, fällt formal nicht darunter. Dennoch verlangen viele Träger vorsorglich von allen Beschäftigten ein aktuelles Gesundheitszeugnis.
Grund: Kinder gelten als besonders schützenswerte Gruppe, und Hygienestandards müssen lückenlos eingehalten werden.
Infektionsschutzbelehrung in der Kita: Ablauf und Inhalte
Der Ablauf ist unkompliziert:
- Termin beim Gesundheitsamt vereinbaren (oft Gruppenbelehrung, 30-60 Minuten).
- Vermittelte Inhalte:
- Hygienevorschriften: Lebensmittelhygiene, Händewaschen, Reinigungspläne
- Meldepflichten: bei Symptomen wie Durchfall oder Erbrechen nicht arbeiten
- Rechtliche Grundlagen: §43 IfSG und ggf. §34 IfSG (Regeln in Gemeinschaftseinrichtungen)
Am Ende unterschreiben die Teilnehmenden, dass sie belehrt wurden und keine verbotenen Erkrankungen bei sich kennen. Tipp: Viele Gesundheitsämter bieten die Belehrung inzwischen online an - inklusive digitalem Zertifikat.
Häufige Fragen zum Gesundheitszeugnis für Erzieher
Was kostet das Gesundheitszeugnis? Die Gebühren liegen je nach Region zwischen 20 und 35 Euro. Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, die Kosten zu übernehmen, übernehmen sie aber manchmal freiwillig.
Wie lange ist es gültig?
- Die Erstbelehrung ist unbefristet gültig.
- Wichtig: Beginn der Tätigkeit muss innerhalb von 3 Monaten erfolgen, sonst verfällt das Zeugnis.
- Alle zwei Jahre organisiert der Arbeitgeber eine Folgebelehrung für das Team.
Was passiert ohne Gesundheitszeugnis?
- Ohne Nachweis ist ein Arbeitsantritt mit Lebensmitteln verboten.
- Arbeitnehmern drohen Bußgelder bis 2.500 €.
- Arbeitgeber riskieren Strafen bis zu 25.000 €, wenn sie Personal ohne Zeugnis einsetzen.
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Dein nächster Schritt
Der Weg zum Gesundheitszeugnis ist einfach:
- Vereinbare einen Termin beim Gesundheitsamt oder nutze Online-Angebote.
- Erhalte dein Zertifikat schnell und unkompliziert - oft noch am selben Tag digital.
👉 Schiebe es nicht auf: Schütze die Kinder in deiner Obhut und erfülle die gesetzlichen Vorgaben. Starte jetzt mit deiner Infektionsschutzbelehrung und arbeite sorgenfrei und regelkonform in der Kinderbetreuung.
Rechtlicher Hinweis: Gemäß §43 IfSG ist vor der erstmaligen Aufnahme einer Tätigkeit mit leicht verderblichen Lebensmitteln eine amtliche Infektionsschutz-Belehrung Pflicht. Dieses Gesetz schützt vor der Weiterverbreitung von Krankheiten - insbesondere bei empfindlichen Gruppen wie Kindern.