Gesundheitszeugnis für Kita und Kinderbetreuung: Was Erzieher über §43 IfSG wissen müssen

Hygiene und Rechtspflicht für pädagogisches Personal verständlich erklärt

ON7 Redaktion
2 Min. Lesezeit
05.09.2025
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In Kindertagesstätten und der Kinderbetreuung haben Gesundheit und Hygiene oberste Priorität. Kinder sind anfällig für Infektionen und stecken sich in Gemeinschaftseinrichtungen schnell gegenseitig an. Erzieherinnen und Erzieher benötigen daher ein grundlegendes Wissen zum Infektionsschutz.

Dieser Artikel erklärt, was es mit dem Gesundheitszeugnis für Kita-Personal auf sich hat, welche gesetzlichen Vorgaben (§43 IfSG) gelten und warum die Infektionsschutzbelehrung so wichtig ist.

Rechtliche Grundlagen im Kita-Bereich

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt allgemein die Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten - und enthält spezielle Vorgaben für Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas.

  • §35 IfSG: verpflichtet die Kitaleitung, alle Mitarbeiter regelmäßig zu Hygienemaßnahmen zu belehren.
  • §42/43 IfSG: gilt zusätzlich für Erzieher mit Lebensmittelkontakt (z. B. Frühstück zubereiten, Mittagessen austeilen, Backen mit Kindern).

Die Erstbelehrung erfolgt beim zuständigen Gesundheitsamt. Nach Teilnahme erhältst du eine amtliche Bescheinigung - umgangssprachlich „Gesundheitszeugnis“. Erst mit diesem Nachweis darfst du Tätigkeiten rund um die Essensversorgung übernehmen.

Selbst für rein pädagogisches Personal ohne direkten Lebensmittelkontakt verlangen viele Träger vorsorglich den Nachweis. Grund: Im Kita-Alltag sind Berührungspunkte mit Lebensmitteln kaum zu vermeiden.

Warum ist das Gesundheitszeugnis für Erzieher wichtig?

Im turbulenten Kita-Alltag tragen Erzieher*innen eine Schlüsselrolle für die Gesundheit der Kinder.

  • Kinderschutz: Sie wissen, dass bei ansteckenden Krankheiten (Masern, Windpocken, Magen-Darm) bestimmte Meldepflichten gelten und betroffene Kinder nicht betreut werden dürfen.
  • Eigenschutz: Kinder sind häufig Überträger von Keimen - die Belehrung hilft, Infektionsketten durch Hygienemaßnahmen zu unterbrechen.
  • Vertrauen: Ein aktuelles Gesundheitszeugnis signalisiert Eltern, dass Hygiene ernst genommen wird.

Beispiele aus der Praxis: gründliches Händewaschen nach dem Wickeln, Handschuhe bei Wundversorgung, hygienisches Verteilen des Mittagessens. Die Belehrung ist damit mehr als Formalie - sie ist ein wirksames Instrument gegen Krankheitsausbrüche in Kitas.

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Wie läuft die Infektionsschutzbelehrung für Kita-Personal ab?

Die Belehrung unterscheidet sich nicht von anderen Branchen:

  1. Anmeldung: beim Gesundheitsamt, oft kurz vor Arbeitsbeginn.
  2. Durchführung: ca. 30 Minuten, teils in Gruppen. Inhalte sind:
    • Hygieneregeln in Gemeinschaftseinrichtungen
    • Händehygiene und Verhütung von Magen-Darm-Infektionen
    • Lebensmittelhygiene und Ausschlussgründe (z. B. Durchfall, Erbrechen, Hepatitis A)
  3. Bescheinigung: Nach der Belehrung erhältst du dein Zertifikat, das du der Kitaleitung vorlegen kannst.

Gültigkeit:

  • Sobald die Tätigkeit aufgenommen wurde, ist die Bescheinigung unbefristet.
  • Alle 2 Jahre muss der Arbeitgeber eine Folgebelehrung organisieren und dokumentieren (z. B. im Rahmen einer Teamsitzung).

Damit bleiben alle Mitarbeiter stets auf dem neuesten Stand - gerade im Kita-Bereich wichtig, da regelmäßig neue Infektionsrisiken oder Impfempfehlungen hinzukommen.

Fazit & Dein nächster Schritt

Ein Gesundheitszeugnis ist für Erzieher*innen ein Must-have - nicht nur, weil es der Gesetzgeber vorschreibt, sondern auch, um die Gesundheit der Kinder zu schützen und ein sicheres Umfeld zu gewährleisten.