Gesundheitszeugnis und Infektionsschutzgesetz: Rechtliche Grundlagen für Pflegekräfte

Alles Wichtige zu §§42/43 IfSG - verständlich erklärt.

ON7 Redaktion
2 Min. Lesezeit
03.09.2025
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Hinter dem Gesundheitszeugnis steckt mehr als nur Bürokratie - es beruht auf klaren gesetzlichen Vorgaben. Das Infektionsschutzgesetz (§§42, 43 IfSG) verpflichtet Pflegekräfte und ihre Arbeitgeber, Hygienebelehrungen durchzuführen, um Patienten und Personal vor übertragbaren Krankheiten zu schützen. Im Folgenden fassen wir die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen zusammen und zeigen, was Pflegekräfte in der Praxis beachten müssen.

Was verlangt §43 IfSG?

§43 Absatz 1 IfSG schreibt vor, dass Personen vor erstmaliger Aufnahme einer bestimmten Tätigkeit eine Belehrung vom Gesundheitsamt benötigen. Diese Regel betrifft vor allem Berufe im Lebensmittelbereich, aber auch im Gesundheitswesen wird sie relevant: Pflegekräfte fallen zwar nicht ausdrücklich unter §42 IfSG (der Lebensmittel nennt), jedoch verlangen viele Einrichtungen aus Fürsorgegründen ebenfalls den Nachweis einer Infektionsschutzbelehrung, bevor neues Personal starten darf.

Faktisch ist das Gesundheitszeugnis in der Pflegebranche heute Standard und wird oft vertraglich oder durch interne Vorschriften zur Pflicht gemacht. Das Infektionsschutzgesetz von 2001 (Nachfolger des Bundesseuchengesetzes) bildet hierbei den allgemeinen gesetzlichen Rahmen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten. Es soll sicherstellen, dass keine ungebelehrte oder infektiöse Person in sensiblen Bereichen arbeitet.

Konkret bedeutet das: Bevor du als Pflegekraft Patienten versorgst, musst du die Erstbelehrung gemäß §43 IfSG durchlaufen haben und die Bescheinigung (dein Gesundheitszeugnis) vorlegen können.

Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern

Die Gesetzeslage nimmt sowohl Einrichtungen als auch das Personal in die Verantwortung:

  • Arbeitgeberpflichten:

    • Überprüfung, dass neue Mitarbeiter ein gültiges Gesundheitszeugnis haben
    • Keine Beschäftigung ohne gültige Bescheinigung
    • Organisation und Dokumentation der Folgebelehrung alle zwei Jahre
  • Arbeitnehmerpflichten:

    • Teilnahme an Erst- und Folgebelehrungen
    • Einhaltung der vermittelten Hygienevorschriften in der Praxis
    • Offenlegung bestimmter Erkrankungen (z.B. Salmonellen, offene Tuberkulose, Norovirus) und Meldung an den Arbeitgeber

Diese Mitwirkungs- und Meldungspflichten sind essentiell, um Ausbrüche in Krankenhäusern oder Pflegeheimen zu verhindern.

Konsequenzen bei Verstößen

Wer die gesetzlichen Vorgaben ignoriert, riskiert ernsthafte Konsequenzen:

  • Für Arbeitgeber:

    • Bußgelder durch das Gesundheitsamt
    • Image-Schäden bei Ausbrüchen
    • Mögliche strafrechtliche Folgen
  • Für Pflegekräfte:

    • Ohne Gesundheitszeugnis kein Arbeitsantritt möglich
    • Bewerbungen ohne gültige Bescheinigung werden abgelehnt
    • Laufende Verträge können ausgesetzt werden
    • Gefahr, Patienten und Kollegen zu gefährden
    • Vertrauensverlust bei Angehörigen und Patienten

Kurz gesagt: Die Einhaltung der IfSG-Vorgaben ist unabdingbar, um rechtliche Probleme und Gesundheitsrisiken auszuschließen.

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Praxisbezug und Fazit

Für Pflegekräfte bedeutet all dies: Die regelmäßigen Hygienebelehrungen sind fester Bestandteil des Berufs. Auch wenn es manchmal lästig erscheint, alle zwei Jahre ähnliches zu hören - es geht um deine Sicherheit und die deiner Schutzbefohlenen.

Viele Einrichtungen gehen sogar über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus und ergänzen die IfSG-Belehrung durch zusätzliche Schulungen, z. B. zur Händehygiene (Aktion „Saubere Hände“).

Als professionelle Pflegekraft solltest du solche Fortbildungen nicht als Formalie sehen, sondern als Chance, dein Wissen aufzufrischen und auf dem neuesten Stand zu bleiben.

Dein nächster Schritt

Bleib gesetzeskonform und engagiert: Halte dein Gesundheitszeugnis immer aktuell und wende das Gelernte gewissenhaft an. So erfüllst du nicht nur die gesetzlichen Vorgaben, sondern zeigst auch deinen Patienten und Arbeitgebern, dass Hygiene und Infektionsschutz für dich oberste Priorität haben.

👉 Informiere dich bei deinem Arbeitgeber oder Gesundheitsamt, falls du Unsicherheiten zu den Belehrungsfristen oder Inhalten hast - deine Gesundheit und die deiner Patienten danken es dir!