Gesundheitszeugnis im Einzelhandel: Infektionsschutzbelehrung für Verkauf und Supermarkt
So erfüllen Mitarbeiter an Theke und Frischebereich die Hygiene-Pflicht nach §43 IfSG

Auch im Lebensmittel-Einzelhandel spielt Hygiene eine große Rolle. Wer in einem Supermarkt oder Lebensmittelgeschäft arbeitet, muss oft mit unverpackten Waren umgehen - sei es an der Frischetheke, im Obst- und Gemüsebereich oder beim Verkosten von Produkten. Mitarbeiter im Einzelhandel, die Lebensmittel verkaufen, brauchen daher ein Gesundheitszeugnis - offiziell die Belehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz (IfSG).
Dieser Nachweis schützt Kunden vor durch Lebensmittel übertragbaren Krankheiten und stellt sicher, dass gesetzliche Vorgaben eingehalten werden.
Warum im Einzelhandel ein Gesundheitszeugnis verlangt wird
Immer dort, wo Lebensmittel offen präsentiert, probiert oder verarbeitet werden, besteht ein Risiko für Keimübertragung. Betroffen sind vor allem:
- Angestellte an Bedientheken (Käse, Wurst, Fleisch, Fisch)
- Verkäufer/innen in Bäckereien oder Konditoreien
- Mitarbeiter auf Wochenmärkten oder im Feinkostgeschäft
- Aushilfen und Auszubildende mit Lebensmittelkontakt
Nicht erforderlich ist ein Gesundheitszeugnis, wenn ausschließlich Kleidung, Non-Food oder nur abgepackte Ware verkauft wird. Da Mitarbeitende in Supermärkten oft flexibel eingesetzt werden, verlangen große Ketten vorsorglich von allen Beschäftigten den Nachweis.
So läuft die Infektionsschutzbelehrung im Verkauf ab
Schritt 1: Termin organisieren Das Gesundheitsamt des Wohn- oder Arbeitsortes ist zuständig. Anmeldung meist online, zunehmend auch Online-Belehrungen möglich.
Schritt 2: Belehrung durchführen In einer etwa 30-minütigen Schulung (vor Ort oder online) erfährst du:
- Welche Krankheiten und Symptome vom Arbeiten mit Lebensmitteln ausschließen
- Wie Keime übertragen werden und welche Hygieneregeln gelten (z. B. Kühlkette, Handschuhe, Reinigung)
- Welche Meldepflichten im Krankheitsfall bestehen
Am Ende bestätigst du schriftlich, dass du belehrt wurdest und keine einschlägigen Erkrankungen hast. Danach erhältst du dein Zertifikat.
Schritt 3: Bescheinigung beim Arbeitgeber einreichen Die Bescheinigung darf zu Arbeitsbeginn nicht älter als 3 Monate sein. Danach gilt sie unbefristet - solange die Tätigkeit rechtzeitig aufgenommen wird.
Fragen und Antworten zum Gesundheitszeugnis im Einzelhandel
Muss ich die Belehrung wiederholen?
- Erstbelehrung: lebenslang gültig, wenn Arbeitsbeginn innerhalb von 3 Monaten erfolgt.
- Folgebelehrung: alle 2 Jahre im Betrieb durch den Arbeitgeber (z. B. interne Hygieneschulung).
Was kostet das Ganze?
- 20-30 €, je nach Region.
- Gruppenbelehrungen meist günstiger als Einzeltermine.
- Arbeitgeber übernehmen die Kosten manchmal, sind aber nicht verpflichtet.
Welche Konsequenzen drohen ohne Gesundheitszeugnis?
- Arbeitnehmer: Bußgelder bis 2.500 €.
- Arbeitgeber: Strafen bis 25.000 €.
- Einsatz ohne Nachweis ist gesetzeswidrig und unzulässig.
Tipp: Bewahre das Zeugnis gut auf. Eine Zweitschrift kann beim Gesundheitsamt beantragt werden (meist kostenpflichtig).
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Dein nächster Schritt
Ob an der Bedientheke, in der Bäckerei oder auf dem Wochenmarkt - mit einem gültigen Gesundheitszeugnis zeigst du Hygiene-Kompetenz und sicherst dir das Vertrauen von Kunden und Vorgesetzten.
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Rechtlicher Hinweis: Nach §43 IfSG darf eine Tätigkeit mit leicht verderblichen Lebensmitteln nur mit gültiger Belehrungs-Bescheinigung aufgenommen werden. Diese Pflicht gilt für Gastronomie und Lebensmitteleinzelhandel gleichermaßen - ein wichtiger Beitrag zum Schutz von Verbrauchern.