Gesundheitszeugnis im Einzelhandel: Wann braucht man eine Infektionsschutzbelehrung?
Alles Wichtige für Verkäuferinnen und Supermarkt-Personal nach §43 IfSG

Nicht nur Köche und Kellner brauchen ein Gesundheitszeugnis - auch im Lebensmittel-Einzelhandel kann die Infektionsschutzbelehrung nach §43 IfSG erforderlich sein. Aber gilt das für jeden Job im Supermarkt oder nur für bestimmte Tätigkeiten? Hier klären wir, welche Verkäuferinnen und Verkäufer eine Belehrung benötigen und wie du deiner Hygienepflicht im Einzelhandel nachkommst.
Gesundheitszeugnis im Supermarkt - wer ist betroffen?
Die Belehrung ist verpflichtend für alle, die regelmäßig mit offenen Lebensmitteln umgehen. Typische Beispiele:
- Bedienungstheken: Fleisch-, Wurst-, Käse- oder Fischtheke, Bäckereien, Konditoreien.
- Feinkost- & Marktstände: Abfüllen von Oliven, Käse vom Laib schneiden, Antipasti.
- Probieraktionen & Verkostungen: Häppchen vorbereiten, Kostproben reichen.
- Imbiss & Essen im Supermarkt: Brötchen schmieren, Snacks ausgeben.
Nicht erforderlich ist die Belehrung für Kassenpersonal, reine Regaleinräumer oder Non-Food-Verkäufer. In der Praxis schulen viele Händler aber alle Mitarbeitenden, um flexibel planen zu können und kein Risiko einzugehen.
Warum auch im Verkauf Hygiene so wichtig ist
Supermärkte sind Kontaktpunkte für Hunderte Menschen täglich. Keime können leicht übertragen werden - ob über Obst, Einkaufswagen oder das Kassenband.
- Lebensmittelrisiken: Fleisch, Fisch und Milchprodukte erfordern strenges Temperaturmanagement.
- Infektionsschutz: Regeln wie „bei Durchfall zuhause bleiben“ schützen Kunden und Team.
- Verbrauchervertrauen: Kunden erwarten hygienisch geschultes Personal - ohne Nachweis leidet das Vertrauen.
Kurz gesagt: Hygiene im Verkauf schützt nicht nur Lebensmittel, sondern auch das Image deines Arbeitgebers.
So bekommst du dein Gesundheitszeugnis
- Gesundheitsamt: Anmeldung für einen Belehrungstermin (oft Gruppenveranstaltung).
- Online-Kurs: Flexibel und schnell, von anerkannten Stellen angeboten.
- Arbeitgeber-Unterstützung: Viele Einzelhändler organisieren Sammeltermine oder erstatten Kosten.
👉 Wichtig: Die Bescheinigung darf beim Arbeitsantritt nicht älter als 3 Monate sein. Danach gilt sie unbefristet, wenn du im Bereich beschäftigt bleibst - mit Auffrischung alle 2 Jahre durch deinen Arbeitgeber.
Falls sich dein Tätigkeitsbereich ändert (z. B. Wechsel von Kasse an Frischetheke), solltest du die Belehrung ggf. erneut auffrischen.
Jetzt dein Gesundheitszeugnis erhalten
Fazit & Dein nächster Schritt
Auch im Einzelhandel ist das Gesundheitszeugnis ein wichtiger Baustein, um Lebensmittel sicher zu verkaufen und Kunden zu schützen.
👉 Prüfe, ob deine Rolle eine Belehrung erfordert - im Zweifel lieber machen. Melde dich direkt beim Gesundheitsamt oder nutze unseren Online-Service, um dein Zertifikat zu sichern.
So zeigst du Professionalität und Engagement - und stärkst das Vertrauen deiner Kunden in die Hygiene deines Betriebs.