Gesundheitszeugnis in der Gastronomie: Pflicht nach §43 IfSG für Küche und Service
Alles Wichtige für Gastro-Mitarbeiter - von Gesetz bis Praxis

Ob als Koch, Kellner, Barkeeper oder Kantinenhilfe - wer in der Gastronomie mit Lebensmitteln umgeht, kommt an ihm nicht vorbei: dem Gesundheitszeugnis. Gemeint ist die Bescheinigung über die Hygienebelehrung gemäß §43 Infektionsschutzgesetz (IfSG), die früher als „Rotes Buch“ oder Gesundheitspass bekannt war.
Warum ist diese Belehrung Pflicht? Wer genau braucht sie und wie bekommt man sie? Hier finden Gastronomie-Mitarbeiter alle wichtigen Infos kompakt zusammengefasst.
Wer benötigt das Gesundheitszeugnis im Gastgewerbe?
Grundsätzlich jede Person, die in einem gastronomischen Betrieb Lebensmittel herstellt, verarbeitet, serviert oder auch nur mit Geschirr und Küchenutensilien in Berührung kommt, braucht vor Arbeitsbeginn die Belehrung nach §43 IfSG.
Das betrifft:
- Küchenpersonal in Restaurants, Gaststätten, Imbissen, Cafés, Kantinen
- Servicekräfte mit Lebensmittelkontakt (z. B. Desserts, offene Speisen am Tisch)
- Spülkräfte, da sie indirekt mit Geschirr und Lebensmitteln zu tun haben
- Aushilfen, Saisonkräfte, mithelfende Familienmitglieder
Nur reines Kassenpersonal oder Fahrer ohne Kontakt zu Speisen sind ausgenommen. In der Praxis durchlaufen aber fast alle Gastro-Mitarbeiter die Belehrung.
Gesetzliche Grundlage §42/43 IfSG
- §42 IfSG: regelt, bei welchen Lebensmitteln und Tätigkeiten strenge Hygiene gilt (z. B. Fleisch, Milch, Eier, Salate, Desserts).
- §43 IfSG: schreibt vor, dass alle Personen, die solche Tätigkeiten aufnehmen, vorab vom Gesundheitsamt mündlich und schriftlich belehrt werden.
Wichtige Punkte:
- Erstbelehrung: einmalig vor Arbeitsantritt beim Gesundheitsamt.
- Bescheinigung: darf zu Beginn nicht älter als 3 Monate sein.
- Gültigkeit: unbefristet, solange man im Lebensmittelbereich tätig ist.
- Auffrischung: alle 2 Jahre durch interne Unterweisungen des Arbeitgebers (dokumentationspflichtig).
- Alte Nachweise: Vor 2001 ausgestellte „Rote Karten“ behalten ihre Gültigkeit - aber auch hier sind Folgebelehrungen nötig.
Wie erhält man die Bescheinigung?
Option 1: Gesundheitsamt
- Anmeldung zu festen Terminen, Belehrung in Gruppen oder einzeln.
- Dauer: meist 20-45 Minuten.
- Kosten: 20-40 € je nach Region.
Option 2: Online-Kurs
- Bei autorisierten Anbietern möglich, oft sofort startbar.
- Flexibel per PC oder Smartphone.
- Zertifikat wird digital ausgestellt und ist bundesweit anerkannt.
- Kosten: meist ca. 25 €.
👉 Bewahre die Bescheinigung gut auf! Arbeitgeber benötigen eine Kopie, bei Kontrollen wird diese geprüft.
Konsequenzen bei Verstößen
Ohne gültiges Gesundheitszeugnis darf niemand in der Gastronomie arbeiten. Verstöße können teuer werden:
- Für Arbeitgeber: Bußgelder in vierstelliger Höhe, bei Ausbrüchen sogar strafrechtliche Konsequenzen.
- Für Arbeitnehmer: Einsatz ohne Zeugnis ist unzulässig - das Risiko trägst auch du persönlich.
Darüber hinaus: Ein Hygieneverstoß kann das Vertrauen der Gäste massiv beschädigen und den Ruf eines Betriebs nachhaltig schädigen.
Jetzt dein Gesundheitszeugnis erhalten
Fazit & Dein nächster Schritt
In der Gastronomie führt kein Weg am Gesundheitszeugnis vorbei - und das ist auch gut so. Es sorgt für einheitliche Standards und Sicherheit für Gäste wie Mitarbeiter.
👉 Falls du neu in der Branche bist oder dein Zeugnis noch fehlt, kümmer dich sofort darum:
- Kontaktiere dein Gesundheitsamt für einen Termin, oder
- absolviere eine anerkannte Online-Belehrung, um dein Zertifikat bequem zu erhalten.
Mit gültigem Nachweis startest du sicher und gesetzeskonform in den Job - und zeigst deinen Gästen: Hier wird Hygiene großgeschrieben.