Belehrung nach § 43 IfSG

Häufige Fragen (FAQ) zur Infektionsschutzbelehrung

Hier findest du Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Belehrung nach § 43 IfSG.

20 Ergebnisse

Allgemein

Was ist ein Gesundheitszeugnis und wofür wird es benötigt?
Ein Gesundheitszeugnis ist die Bescheinigung über eine erfolgreich absolvierte Belehrung nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Es bestätigt, dass Du über relevante Hygienemaßnahmen und Kenntnisse zu übertragbaren Krankheiten verfügst, die im Umgang mit Lebensmitteln oder in bestimmten sensiblen Bereichen wichtig sind. Es dient dem Schutz der öffentlichen Gesundheit.
Wer braucht eine Infektionsschutzbelehrung nach § 43 IfSG?
Die Belehrung ist Pflicht für alle Personen, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen. Dies betrifft die Gastronomie, Lebensmittelherstellung und -verarbeitung, den Lebensmittelhandel (z.B. Supermärkte, Bäckereien, Metzgereien) und die Gemeinschaftsverpflegung (z.B. Kantinen, Kitas, Schulen). Auch Reinigungspersonal in diesen Bereichen ist betroffen.
Mehr erfahren: Wer muss ein Gesundheitszeugnis haben?
Ist das Gesundheitszeugnis das Gleiche wie ein ärztliches Gesundheitszeugnis?
Nein, das Gesundheitszeugnis nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist nicht identisch mit einem ärztlichen Gesundheitszeugnis. Das IfSG-Zeugnis (oft auch Lebensmittelbelehrung genannt) bestätigt Deine Belehrung über Hygienemaßnahmen und Infektionsrisiken. Es wird vom Gesundheitsamt oder einem von diesem beauftragten Arzt ausgestellt. Ein ärztliches Gesundheitszeugnis hingegen ist ein allgemeines Attest, das Deinen Gesundheitszustand für andere Zwecke (z.B. Sport, Schule) beurteilt und ersetzt die gesetzlich vorgeschriebene IfSG-Belehrung nicht.
Mehr erfahren: Das Gesundheitszeugnis beim Hausarzt? Wichtige Infos & Deine Online-Alternative
Ist die Online-Belehrung rechtlich zulässig?
Ja. Die Belehrung erfüllt die gesetzlichen Anforderungen nach § 43 IfSG. Dein digitales Zertifikat ist digital signiert und per QR-Code auf Echtheit prüfbar.

Ablauf

Wie läuft die Infektionsschutzbelehrung online ab?
Der Ablauf der Infektionsschutzbelehrung online ist in wenigen einfachen Schritten erledigt. Für Privatpersonen beinhaltet dies den Online-Kauf, Login, eine schnelle digitale Verifizierung per Ausweis und das Absolvieren des Kurses mit Video und Test. Für Unternehmen bieten wir eine zentrale Verwaltung und einen optimierten Einladeprozess für Mitarbeiter. Nach Bestehen erhältst Du Dein Zertifikat sofort.
Mehr erfahren: Gesundheitszeugnis Ablauf - Schritt für Schritt erklärt
Wann erhalte ich mein Zertifikat?
Dein Zertifikat erhältst Du sofort und ohne Wartezeit! Nach erfolgreichem Abschluss der Online-Belehrung wird Dein Gesundheitszeugnis automatisch generiert und steht Dir direkt als PDF zum Download bereit. So kannst Du es umgehend Deinem Arbeitgeber vorlegen.
Wie lange dauert der Online-Kurs?
Der komplette Ablauf dauert in der Regel rund 15 Minuten - je nach Deinem Lerntempo. Du kannst jederzeit eine Pause einlegen und später an der gleichen Stelle weitermachen. Dein Fortschritt wird automatisch gespeichert. Nach Bestehen der Prüfung wird Dein Zertifikat sofort erstellt und steht direkt als PDF bereit.
Kann ich den Online-Kurs & die Prüfung wiederholen, wenn ich nicht bestanden habe?
Ja, selbstverständlich! Solltest Du die abschließenden Prüfungsfragen beim ersten Versuch nicht bestehen, kannst Du den Online-Kurs und die Prüfung selbstverständlich kostenlos wiederholen. Wir möchten sicherstellen, dass Du alle Inhalte verstanden hast und erfolgreich zu Deinem Zertifikat kommst.
Kann ich die Belehrung fortfahren, wenn ich zwischendurch unterbrochen werde?
Ja, das ist möglich! Wenn Du während der Belehrung unterbrochen wirst, kannst Du jederzeit an der Stelle fortfahren, an der Du aufgehört hast. Dein Fortschritt wird automatisch gespeichert.

Anmeldung & Zugang

AUSWEISPRÜFUNG: Wie funktioniert das und was passiert mit meinen Bildern?
Die Ausweisprüfung ist ein gesetzlich vorgeschriebener Schritt zur Verifizierung Deiner Identität und zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Ausstellung Deines Zertifikats. Sie erfolgt digital und unkompliziert. Während des Prozesses wirst Du gebeten, ein Bild von Deinem Ausweis und ein Selfie zu machen. Diese Daten werden ausschließlich zur einmaligen Identitätsprüfung verwendet, verschlüsselt übertragen und gemäß den strengen deutschen Datenschutzbestimmungen (DSGVO) verarbeitet und nach der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gelöscht. Deine Daten sind bei uns sicher.
AUSWEISPRÜFUNG: Die automatische Identifikation funktioniert nicht - was nun?
Kein Problem! Wenn die automatische Ausweisprüfung nicht funktioniert, kannst Du die Identitätsprüfung alternativ manuell durchführen lassen. Sende uns einfach ein Foto oder einen Scan Deines Ausweisdokuments (Personalausweis, Reisepass, Führerschein oder Aufenthaltstitel) per E-Mail an [email protected]. Wir prüfen Dein Dokument manuell und schalten Dich zeitnah für den Kurs frei. Diese manuelle Prüfung ist genauso sicher und gültig wie die automatische Verifizierung.
Welche Ausweisdokumente werden akzeptiert?
Für die Identitätsprüfung akzeptieren wir alle gültigen amtlichen Lichtbildausweise: Personalausweis, Reisepass, Führerschein oder Aufenthaltstitel. Wichtig ist, dass Dein Ausweisdokument noch gültig und nicht abgelaufen ist. Bei Fragen zur Akzeptanz Deines Dokuments kontaktiere uns gerne unter [email protected].

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Gültigkeit

Was ist der Unterschied zwischen Erst- und Nachfolgebelehrung?
Die Erstbelehrung nach § 43 Abs. 1 IfSG ist die erstmalige Belehrung, die Du benötigst, wenn Du eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich oder in der Gastronomie aufnimmst. Sie muss durch das zuständige Gesundheitsamt oder einen vom Gesundheitsamt beauftragten Arzt erfolgen. Die Nachfolgebelehrung ist dann spätestens alle zwei Jahre notwendig, wenn Du bei dem gleichen Arbeitgeber weiterarbeitest. Diese kann auch unternehmensintern durch eine autorisierte Person erfolgen oder - falls nicht verfügbar oder gewünscht - einfach und digital über unser Portal durchgeführt werden. Wichtig: Eine Nachfolgebelehrung ist nur gültig, wenn Du eine Erstbelehrung nachweisen kannst.
Mehr erfahren: Gültigkeit des Gesundheitszeugnisses: Alles zur Infektionsschutzbelehrung nach § 43 IfSG
Wie lange ist die Infektionsschutzbelehrung gültig?
Die Infektionsschutzbelehrung nach §§ 42, 43 IfSG ist eine Bescheinigung mit lebenslanger Gültigkeit, unter der Voraussetzung, dass Du die entsprechende Tätigkeit innerhalb von 3 Monaten nach Aushändigung aufnimmst. Entscheidend für die fortlaufende Gültigkeit im Berufsalltag ist jedoch, dass spätestens alle 2 Jahre eine Folgebelehrung durch den Arbeitgeber erfolgt. Kann die Nachfolgebelehrung nicht durch den Arbeitgeber durchgeführt werden, bieten wir Dir die digitale Lösung auf unserem Portal an.
Mehr erfahren: Infektionsschutzbelehrung Auffrischung: Deine Pflichten & die einfache Online-Lösung
Was passiert, wenn ich ohne Belehrung arbeite?
Das Arbeiten ohne die vorgeschriebene Infektionsschutzbelehrung in einem sensiblen Bereich kann ernste Konsequenzen haben. Bei Kontrollen durch das Gesundheitsamt drohen empfindliche Strafen, sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber. Bei wiederholten Verstößen kann es sogar zum Entzug der Betriebserlaubnis für das Unternehmen kommen. Im Falle von Verunreinigungen oder Krankheiten, die auf mangelnde Hygiene zurückzuführen sind, können zudem strafrechtliche Aspekte wie Körperverletzung relevant werden.
Ich habe mein Gesundheitszeugnis verloren - kann ich es erneut bekommen?
Ja, kein Problem! Wir senden Dir Dein Zertifikat jederzeit gerne erneut per E-Mail zu. Schreibe uns einfach eine kurze Nachricht an [email protected] mit Deinem Namen und der E-Mail-Adresse, die Du bei der Bestellung verwendet hast. Wir stellen Dir Dein Gesundheitszeugnis dann umgehend wieder zur Verfügung.

Arbeitgeber

Welche Pflichten haben Arbeitgeber bezüglich der Infektionsschutzbelehrung?
Arbeitgeber sind verpflichtet, vor Aufnahme der Tätigkeit eine Erstbelehrung ihrer Mitarbeiter sicherzustellen und diese dann spätestens alle zwei Jahre über die Inhalte des IfSG nachzubelehren und dies zu dokumentieren. Wir unterstützen Firmen, die Personen beschäftigen, mit effizienten Online-Lösungen für die Erst- und Folgebelehrungen sowie die zentrale Verwaltung aller Zertifikate.
Mehr erfahren: Infektionsschutzbelehrung für Firmen & Arbeitgeber: Deine IfSG-Pflichten digital erfüllen
Können wir als Unternehmen die Folgebelehrungen digital verwalten?
Ja! Unser intuitives Dashboard ermöglicht es Dir als Arbeitgeber, all Deine Mitarbeiter einzuladen, ihren Fortschritt bei der Belehrung zu verfolgen und alle Zertifikate sowie die Nachweise für zukünftige digitale Folgebelehrungen zentral zu speichern und zu verwalten. Dies ist ideal für Deine Dokumentationspflicht.
Kann mein Arbeitgeber die Kosten für die Belehrung übernehmen?
Ja, das ist problemlos möglich! Bei der Bestellung kannst Du Firmendaten für die Rechnung angeben, sodass die Rechnung direkt auf Deinen Arbeitgeber ausgestellt wird. Du erhältst eine ordnungsgemäße Rechnung mit allen notwendigen Angaben. Viele Arbeitgeber übernehmen die Kosten für die gesetzlich vorgeschriebene Erstbelehrung - kläre das am besten im Vorfeld mit Deinem Arbeitgeber ab.
Mehr erfahren: Was kostet ein Gesundheitszeugnis?
Kann jemand anderes die Belehrung für mich bezahlen?
Ja, absolut! Die Person, die bezahlt, und die Person, die die Belehrung absolviert, müssen nicht identisch sein. Wichtig ist nur, dass bei der Bestellung der korrekte Name des Teilnehmers angegeben wird, da dieser Name auf dem Zertifikat erscheint. Dies ist praktisch, wenn z.B. Dein Arbeitgeber, Deine Eltern oder eine andere Person die Kosten übernimmt.

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Quellen und rechtliche Grundlagen