Rote Karte vom Gesundheitsamt: online machen statt Termin suchen

Aktualisiert am 03.07.2026

Die Rote Karte ist der umgangssprachliche Name für die Bescheinigung über die Infektionsschutzbelehrung nach § 43 IfSG - besser bekannt als Gesundheitszeugnis. Du brauchst sie, bevor du zum ersten Mal beruflich mit Lebensmitteln arbeitest, etwa in Küche, Gastronomie oder Lebensmittelverkauf. Statt auf einen Termin beim Gesundheitsamt zu warten, kannst du die Belehrung heute komplett online absolvieren: in rund 15 Minuten, für 25 Euro, mit sofortigem PDF-Zertifikat - bundesweit gültig.

In diesem Ratgeber erfährst du, woher der Begriff Rote Karte kommt, wer sie braucht, was sie beim Amt und online kostet und wie du sie noch heute bekommst - ganz gleich, ob du in Berlin, München oder anderswo in Deutschland arbeitest.

Was ist die Rote Karte? Herkunft und rechtlicher Hintergrund

Der Begriff stammt aus der Zeit vor dem Infektionsschutzgesetz: Bis Ende 2000 stellten die Gesundheitsämter nach dem damaligen Bundes-Seuchengesetz ein "Gesundheitszeugnis" aus - in vielen Ämtern, besonders in Berlin, auf rotem Papier oder als rote Karteikarte. Daraus wurde im Volksmund die Rote Karte, und der Name hat sich bis heute gehalten, obwohl das Dokument längst anders heißt.

Seit dem 1. Januar 2001 gilt das Infektionsschutzgesetz (IfSG). Es hat das klassische Gesundheitszeugnis durch die Belehrung nach § 43 IfSG ersetzt: Statt einer ärztlichen Untersuchung wirst du über Hygieneregeln sowie über die Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote nach § 42 IfSG informiert - also darüber, bei welchen Erkrankungen (zum Beispiel Salmonellen, infektiöser Durchfall oder Hepatitis A) du nicht mit Lebensmitteln arbeiten darfst. Am Ende bestätigst du schriftlich, dass dir keine Hinderungsgründe bekannt sind, und erhältst deine Bescheinigung.

Wenn heute jemand von der Roten Karte, dem Gesundheitszeugnis, dem Gesundheitspass, dem Gesundheitsausweis oder dem Hygienepass spricht, ist also immer dasselbe gemeint: die Bescheinigung nach § 43 IfSG. Genau dieses Dokument verlangt dein Arbeitgeber, bevor du anfangen darfst.

Wer braucht die Rote Karte? Gastronomie, Küche und Lebensmittel

Die Belehrung ist gesetzlich vorgeschrieben für alle, die gewerbsmäßig bestimmte Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen und dabei direkten Kontakt mit ihnen haben. Typische Beispiele:

  • Gastronomie und Küche: Köchinnen und Köche, Küchenhilfen, Servicekräfte, die Speisen anrichten oder ausgeben, Spülkräfte mit Lebensmittelkontakt
  • Imbiss, Café und Bar: Zubereitung von Speisen, belegten Brötchen, frisch gepressten Säften oder Cocktails mit frischen Zutaten
  • Bäckerei, Metzgerei und Lebensmittelhandel: Verkauf an Frischetheken, Bedienung von Fleisch-, Käse- oder Fischtheken
  • Catering und Lieferdienste: Kommissionieren und Zubereiten von Speisen, Eventgastronomie, Foodtrucks
  • Gemeinschaftsverpflegung: Küchen in Kitas, Schulen, Kantinen, Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern

Wichtig ist der Zeitpunkt: Nach § 43 Abs. 1 IfSG darf die Bescheinigung bei der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit nicht älter als drei Monate sein. Wer also einen neuen Job in der Gastronomie antritt, braucht eine frische Erstbelehrung - ein altes Dokument aus einem früheren Job reicht dann nicht immer aus. Eine ausführliche Übersicht findest du im Ratgeber Wer muss belehrt werden?

Rote Karte beantragen: der klassische Weg über das Gesundheitsamt

Der traditionelle Weg führt über das örtliche Gesundheitsamt. Du vereinbarst einen Termin, erscheinst persönlich zur Belehrung - oft in einer Gruppe - und erhältst danach deine Bescheinigung. Das funktioniert, hat aber in der Praxis einige Haken:

  • Terminvorlauf: Je nach Stadt und Saison sind Termine oft erst nach Tagen oder Wochen frei - unpraktisch, wenn der Job nächste Woche startet.
  • Feste Uhrzeiten: Belehrungen finden zu festen Zeiten statt, meist vormittags - schwierig neben Schichtdienst oder laufendem Job.
  • Anfahrt und Wartezeit: Weg zum Amt, Wartenummer, Gruppenbelehrung - schnell ist ein halber Tag weg.

Gerade in Berlin ist die Nachfrage groß: Die Belehrungstermine der Bezirksämter sind oft auf Wochen ausgebucht, und wer kurzfristig in einer Küche oder einem Café anfangen will, steht ohne Rote Karte da. Die gute Nachricht: Du bist nicht an dein örtliches Amt gebunden. Wie es in der Hauptstadt konkret läuft, liest du auf unserer Seite Gesundheitszeugnis Berlin.

Rote Karte online machen: in 15 Minuten zum gültigen Zertifikat

Die Belehrung nach § 43 IfSG darf nicht nur das Gesundheitsamt selbst durchführen, sondern auch vom Gesundheitsamt beauftragte Ärztinnen und Ärzte. Genau darauf basiert die Online-Belehrung: Du absolvierst die Erstbelehrung digital, ärztlich verantwortet und rechtssicher - wann und wo du willst.

So läuft es bei ON7 ab:

  • Online starten: Kein Termin, keine Anfahrt - du beginnst sofort, auch abends oder am Wochenende, direkt auf dem Handy.
  • Belehrung ansehen: Du gehst die Inhalte zu Hygiene und den Tätigkeitsverboten nach § 42 IfSG in deinem eigenen Tempo durch - in der Regel dauert das unter 15 Minuten.
  • Verständnis bestätigen: Du beantwortest kurze Verständnisfragen und bestätigst, dass dir keine Hinderungsgründe bekannt sind.
  • Zertifikat herunterladen: Dein rechtsgültiges Dokument steht sofort als PDF bereit - fertig für den Arbeitgeber.

Das Zertifikat ist deutschlandweit gültig und wird von Arbeitgebern und Behörden anerkannt - in Berlin genauso wie in jeder anderen Stadt. Einen ausführlichen Vergleich beider Wege findest du im Ratgeber Online vs. Gesundheitsamt.

Was kostet die Rote Karte? Gesundheitsamt und Online im Vergleich

Die Gebühren der Gesundheitsämter sind kommunal geregelt und unterscheiden sich von Stadt zu Stadt. Als grobe Orientierung:

  • Gesundheitsamt: Die Gebühr für die Belehrung liegt je nach Stadt in der Regel zwischen 20 und 40 Euro. Dazu kommen Anfahrt, Wartezeit und oft ein freier Vormittag - bei Schichtarbeit unter Umständen sogar unbezahlte Fehlzeit.
  • Online bei ON7: 25 Euro, ohne versteckte Kosten. Im Preis enthalten sind die ärztlich verantwortete Belehrung, die Verständnisprüfung und das sofort verfügbare PDF-Zertifikat.

Rechnet man die eingesparte Zeit mit ein, ist die Online-Belehrung für die meisten die günstigere und vor allem schnellere Option - besonders dann, wenn der Arbeitsvertrag schon unterschrieben ist und die Rote Karte als Letztes fehlt.

Wie lange ist die Rote Karte gültig?

Die Bescheinigung über die Erstbelehrung verfällt nicht automatisch - ein Ablaufdatum steht nicht darauf. Zwei Fristen solltest du trotzdem kennen:

  • Drei Monate bei Jobantritt: Bei der erstmaligen Aufnahme einer Tätigkeit darf die Bescheinigung nach § 43 Abs. 1 IfSG nicht älter als drei Monate sein.
  • Alle zwei Jahre Folgebelehrung: Nach § 43 Abs. 4 IfSG muss dein Arbeitgeber dich nach Aufnahme der Tätigkeit alle zwei Jahre erneut über die Tätigkeitsverbote belehren und das dokumentieren.

Auch diese Folgebelehrung kannst du bei ON7 online absolvieren - praktisch für Beschäftigte und für Betriebe, die ihre Nachweispflicht unkompliziert erfüllen wollen. Mehr Details dazu findest du im Ratgeber Gültigkeit des Gesundheitszeugnisses.

Häufige Fragen zur Roten Karte

Ist die Rote Karte das Gleiche wie das Gesundheitszeugnis?

Ja. "Rote Karte", "Gesundheitszeugnis", "Gesundheitspass" und "Belehrung nach § 43 IfSG" meinen heute alle dasselbe Dokument: die Bescheinigung über die Infektionsschutzbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz. Rechtlich korrekt ist nur die letzte Bezeichnung, die anderen sind umgangssprachlich.

Gilt die online gemachte Rote Karte auch in Berlin?

Ja. Eine Bescheinigung nach § 43 IfSG, die von einer vom Gesundheitsamt beauftragten Ärztin ausgestellt wurde, ist bundesweit gültig - also auch in Berlin, egal in welchem Bezirk du arbeitest.

Was kostet die Rote Karte?

Beim Gesundheitsamt liegen die Gebühren je nach Stadt in der Regel zwischen 20 und 40 Euro, hinzu kommen Anfahrt und Wartezeit. Online kostet die Belehrung bei ON7 25 Euro inklusive sofortigem PDF-Zertifikat.

Wie schnell bekomme ich die Rote Karte online?

Die Online-Belehrung dauert in der Regel unter 15 Minuten. Direkt nach erfolgreichem Abschluss steht dein Zertifikat als PDF zum Download bereit - ohne Termin und ohne Wartezeit.

Wie lange ist die Rote Karte gültig?

Die Erstbelehrung selbst verfällt nicht. Wichtig sind zwei Fristen: Bei erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit darf die Bescheinigung nicht älter als drei Monate sein, und dein Arbeitgeber muss dich anschließend alle zwei Jahre erneut belehren (Folgebelehrung nach § 43 Abs. 4 IfSG).

Fazit: Rote Karte heute noch sichern - ganz ohne Amtstermin

Die Rote Karte ist nichts anderes als die Bescheinigung über die Infektionsschutzbelehrung nach § 43 IfSG - und die bekommst du längst nicht mehr nur beim Gesundheitsamt. Statt Termine zu suchen und Wartezimmer abzusitzen, machst du die Belehrung online: in rund 15 Minuten, für 25 Euro, mit sofortigem PDF-Zertifikat, das bundesweit anerkannt ist. So steht deinem Start in Küche, Gastronomie oder Lebensmittelhandel nichts mehr im Weg.

Quellen und rechtliche Grundlagen

Gesundheitszeugnis in deiner Stadt

Die Belehrung erfolgt durch eine örtlich zuständige, vom Gesundheitsamt beauftragte Ärztin. Den Zuständigkeitsbereich bestätigen Sie bei der Buchung. Das nach Abschluss ausgestellte Zeugnis ist gemäß IfSG bundesweit gültig. Die folgenden Seiten informieren über die örtlichen Gesundheitsämter, Gebühren und Termine.

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