Wer muss ein Gesundheitszeugnis haben?
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Sie möchten wissen, wie der Ablauf zur Erlangung eines Gesundheitszeugnisses funktioniert? Hier erfahren Sie alles über die einzelnen Schritte, die Dauer und ob ein Besuch beim Gesundheitsamt erforderlich ist.
Der gesamte Ablauf für Ihr Gesundheitszeugnis findet vollständig online statt. Sie benötigen keinen Termin beim Gesundheitsamt und können die Infektionsschutzbelehrung bequem von zu Hause aus absolvieren.
Unser digitaler Prozess wurde so gestaltet, dass er schnell, einfach und dabei vollständig rechtskonform nach §43 IfSG ist. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie Ihr Zertifikat sofort als Download.
In nur wenigen Schritten zu Ihrem Gesundheitszeugnis - einfach, schnell und rechtssicher.
Anmeldung
Kurze Registrierung mit persönlichen Daten
Online-Belehrung
Vermittlung der Inhalte nach §43 IfSG
Verständnisbestätigung
Bestätigung, dass Inhalte verstanden wurden
Zertifikat erhalten
Gesundheitszeugnis sofort digital verfügbar
Arbeitgeber vorlegen
Zertifikat herunterladen oder weiterleiten
Beide Wege sind rechtlich gleichwertig. Hier sehen Sie die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick.
Ihr Zertifikat ist unmittelbar nach Abschluss verfügbar und kann sofort verwendet werden.
Laden Sie das Dokument herunter und legen Sie es Ihrem Arbeitgeber vor - digital oder ausgedruckt.
Die Erstbelehrung bildet die Grundlage für spätere Folgebelehrungen durch den Arbeitgeber.
Wichtig: Die Erstbelehrung bleibt grundsätzlich gültig. Für die Tätigkeitsaufnahme darf sie nicht älter als 3 Monate sein. Danach ist eine jährliche Folgebelehrung durch den Arbeitgeber erforderlich.
Online, rechtssicher und ohne Wartezeiten zu Ihrem Gesundheitszeugnis.
Vertrauen Sie auf einen zertifizierten Anbieter für Ihre Infektionsschutzbelehrung.
Ärztliche Durchführung
Belehrung durch approbierte Ärzte
Gesetzeskonform §43 IfSG
Vollständig rechtskonform nach Infektionsschutzgesetz
Bundesweit gültig
Anerkannt in ganz Deutschland
Sicher & digital
Verschlüsselte Datenübertragung, DSGVO-konform
Die Belehrung wird durch approbierte Ärzte durchgeführt und ist offiziell anerkannt nach §43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG).
Gesundheitszeugnis durch die online Erstbelehrung nach §43 IfSG.
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