Erstbelehrung nach § 43 IfSG online machen - gültiges Zertifikat für deinen Job erhalten

Für alle, die vor dem Start in einem Job mit Lebensmitteln eine Belehrung benötigen. Online absolvieren, Identität bestätigen und Zertifikat direkt herunterladen.

  • Ohne Termin - direkt online starten
  • In wenigen Minuten beginnen
  • Belehrung nach §§ 42, 43 IfSG
  • Bundesweit gültig
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Zertifiziert durch
Fachärztin für Arbeitsmedizin · Gesundheitsamt München, Bad Tölz-Wolfratshausen

Sichere Bezahlung

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So einfach funktioniert's

In nur 4 Schritten zum Gesundheitszeugnis

1

Belehrung online kaufen

Kurs für 25€ buchen

2

Ausweis-Identifizierung

Identität per Webcam oder Smartphone verifizieren

3

Video-Schulung ansehen

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4

Zertifikat erhalten

Sofortiger Download nach Abschluss

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Zufriedene Kunden
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in < 1 Min.
nach Erfolg Zertifikat erhalten

Wann brauchst du eine Erstbelehrung?

Du brauchst eine Erstbelehrung nach § 43 IfSG, wenn du zum ersten Mal eine Tätigkeit aufnimmst, bei der du mit bestimmten Lebensmitteln oder Arbeitsmaterialien in Kontakt kommst. Das betrifft zum Beispiel Jobs in Gastronomie, Küche, Catering, Bäckerei, Lebensmittelverkauf, Pflegeeinrichtungen, Kitas oder Gemeinschaftsverpflegung.

Typische Tätigkeitsbereiche

Gastronomie
Küche
Catering
Bäckerei
Lebensmittelverkauf
Pflege
Kita

Das sagen unsere Kunden

Über 10.000 Personen vertrauen uns bereits.

4.6/5 @ Trustpilot
Emre Kaya

“Der Ablauf war wirklich einfach und sehr verständlich. Das Zertifikat hatte ich noch am selben Tag.”

Emre Kaya

Neuer Mitarbeiter

München

Anna L.

“Schnell, klar erklärt und komplett online. Genau so habe ich es mir vorgestellt.”

Anna L.

Erstbelehrung

Köln

Sandra M.

“Sehr angenehm aufgebaut. Die Identifizierung lief reibungslos und das Zertifikat kam sofort.”

Sandra M.

Tätigkeitsstart

Hamburg

Alle Fragen geklärt

Welche Sprachen gibt es zur Auswahl?
Deutsch, Englisch, Polnisch, Albanisch, Ungarisch, Rumänisch, Türkisch, Spanisch, Französisch, Italienisch, Arabisch, Russisch, Vietnamesisch
Wer benötigt eine Erstbelehrung?
Eine Erstbelehrung nach § 43 IfSG benötigt jeder, der vor dem erstmaligen Start einer Tätigkeit mit Lebensmitteln belehrt werden muss - etwa in Gastronomie, Küche, Catering, Bäckerei, Lebensmittelverkauf, Pflegeeinrichtungen, Kitas oder Gemeinschaftsverpflegung.
Wie erhalte ich den Zugang zum Kurs?
Sobald du den Kurs gekauft hast, bekommst du eine automatisierte E-Mail mit deinen Zugangsdaten für dein digitales Dashboard und den Online-Kurs.
Wie lange dauert der Kurs?
Den Kurs kannst du nach erfolgreicher Online-Identifikation in unter 15 Minuten abschließen.
Wie lange ist die Erstbelehrung gültig?
Die Erstbelehrung ist zeitlich unbefristet; für die Tätigkeit sind jedoch regelmäßige Folgebelehrungen nach § 43 IfSG vorgeschrieben (i.d.R. alle zwei Jahre durch den Arbeitgeber).
Wie findet die Online-Identifikation statt?
Dafür musst du einfach ein Bild von der Vorderseite und ggf. der Rückseite deines Ausweises hochladen und ein Selfie von dir machen. Achte dabei darauf, dass du gute Lichtverhältnisse beim Foto hast und dein Bild gut erkennbar ist.
Kann ich den Kurs von überall machen?
Die Belehrung wird durch eine örtlich zuständige, vom Gesundheitsamt beauftragte Ärztin verantwortet. Ihren Zuständigkeitsbereich bestätigen Sie bei der Buchung. Das ausgestellte Zeugnis ist bundesweit gültig.
Bekomme ich ein schriftliches Zertifikat?
Nach erfolgreichem Abschluss der Belehrung kannst du das Zertifikat, das die Teilnahme und den Abschluss der Infektionsschutzbelehrung bestätigt, direkt herunterladen und hast später auch jederzeit Zugriff auf den Download-Link. Dieses Gesundheitszeugnis wird digital von einem autorisierten deutschen Arzt signiert und ist nach ordnungsgemäßer Belehrung gemäß §§ 42, 43 IfSG bundesweit gültig und wird von Arbeitgebern und Behörden als Nachweis akzeptiert. Um den Nachweis zu erbringen, musst du das Zertifikat ausdrucken, eigenhändig unterschreiben und entweder deinem Arbeitgeber & dem Gesundheitsamt bei einer Kontrolle in Papierform vorlegen.
Auf welchen Geräten kann der Test durchgeführt werden?
Du kannst den Test von jedem PC, Laptop oder auch Handy machen. Achte nur darauf, einen Zugang zu deinem E-Mail-Konto zu haben.
Was besagt das Infektionsschutzgesetz?
Vor erstmaliger Ausübung einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich benötigt man eine Belehrung und Bescheinigung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz durch das zuständige Gesundheitsamt.
Du hast weitere Fragen? Schreib uns hier.