Folgebelehrung nach § 43 IfSG online auffrischen - für alle mit bestehender Erstbelehrung
Für Personen, die bereits eine Erstbelehrung oder ein altes Gesundheitszeugnis besitzen und ihre regelmäßige Belehrung dokumentieren müssen.
- Für vorhandene Erstbelehrungen
- Online auffrischen
- Dokumentation nach Abschluss
- Einfach digital
Sichere Bezahlung
So einfach funktioniert's
Für Bestandskunden mit Konto oder vorhandenem Nachweis - in 4 Schritten zur Folgebelehrung
Folgebelehrung kaufen
Folgebelehrung für 18€ - mit Konto oder vorhandenem Nachweis.
Ausweis-Identifizierung
Identität per Webcam oder Smartphone verifizieren
Video-Schulung ansehen
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Zertifikat erhalten
Sofortiger Download nach Abschluss
Was ist die Folgebelehrung?
Die Folgebelehrung ist die regelmäßige Auffrischung nach § 43 Abs. 4 IfSG. Sie ist für Personen erforderlich, die bereits eine Erstbelehrung besitzen und weiterhin in einem relevanten Tätigkeitsbereich arbeiten.
Nach Aufnahme der Tätigkeit muss die Belehrung regelmäßig wiederholt und dokumentiert werden. In der Regel erfolgt diese Wiederholung alle zwei Jahre.
Wichtig: Diese Folgebelehrung ersetzt keine Erstbelehrung. Wenn du noch nie eine Erstbelehrung nach § 43 IfSG gemacht hast, starte bitte mit der Erstbelehrung.
Zur ErstbelehrungDas sagen unsere Kunden
Viele Teilnehmende nutzen ON7 für ihre digitale Belehrung und Auffrischung.

“Die Auffrischung war schnell erledigt und gut verständlich.”
Zeynep Aydın
Servicekraft

“Einfach online gemacht, ohne extra Termin.”
Markus K.
Betriebsleiter

“Klare Inhalte und die Dokumentation war direkt verfügbar.”
Mehmet Şahin
Mitarbeiter