Folgebelehrung nach § 43 IfSG online auffrischen - für alle mit bestehender Erstbelehrung

Für Personen, die bereits eine Erstbelehrung oder ein altes Gesundheitszeugnis besitzen und ihre regelmäßige Belehrung dokumentieren müssen.

  • Für vorhandene Erstbelehrungen
  • Online auffrischen
  • Dokumentation nach Abschluss
  • Einfach digital
Hero Motivation
Zertifiziert durch
Fachärztin für Arbeitsmedizin · Gesundheitsamt München, Bad Tölz-Wolfratshausen

Sichere Bezahlung

Visa MasterCard Paypal Google Pay Apple Pay Klarna AmazonPay

So einfach funktioniert's

Für Bestandskunden mit Konto oder vorhandenem Nachweis - in 4 Schritten zur Folgebelehrung

1

Folgebelehrung kaufen

Folgebelehrung für 18€ - mit Konto oder vorhandenem Nachweis.

2

Ausweis-Identifizierung

Identität per Webcam oder Smartphone verifizieren

3

Video-Schulung ansehen

Video-Schulung ansehen

4

Zertifikat erhalten

Sofortiger Download nach Abschluss

10.000+
Zufriedene Kunden
99%
Weiterempfehlung
13
Sprachen
in < 1 Min.
nach Erfolg Zertifikat erhalten

Was ist die Folgebelehrung?

Die Folgebelehrung ist die regelmäßige Auffrischung nach § 43 Abs. 4 IfSG. Sie ist für Personen erforderlich, die bereits eine Erstbelehrung besitzen und weiterhin in einem relevanten Tätigkeitsbereich arbeiten.

Nach Aufnahme der Tätigkeit muss die Belehrung regelmäßig wiederholt und dokumentiert werden. In der Regel erfolgt diese Wiederholung alle zwei Jahre.

Wichtig: Diese Folgebelehrung ersetzt keine Erstbelehrung. Wenn du noch nie eine Erstbelehrung nach § 43 IfSG gemacht hast, starte bitte mit der Erstbelehrung.

Zur Erstbelehrung

Das sagen unsere Kunden

Viele Teilnehmende nutzen ON7 für ihre digitale Belehrung und Auffrischung.

4.6/5 @ Trustpilot
Zeynep Aydın

“Die Auffrischung war schnell erledigt und gut verständlich.”

Zeynep Aydın

Servicekraft

Markus K.

“Einfach online gemacht, ohne extra Termin.”

Markus K.

Betriebsleiter

Mehmet Şahin

“Klare Inhalte und die Dokumentation war direkt verfügbar.”

Mehmet Şahin

Mitarbeiter

Alle Fragen geklärt

Was ist eine Folgebelehrung?
Die Folgebelehrung ist die regelmäßige Auffrischung der Belehrung nach § 43 Abs. 4 IfSG. Sie ist für Personen vorgesehen, die bereits eine Erstbelehrung besitzen und weiterhin in einem relevanten Tätigkeitsbereich arbeiten. In der Regel wird sie alle zwei Jahre wiederholt und dokumentiert.
Wird die Folgebelehrung auch anders genannt?
Ja. Sie wird unter anderem als Auffrischungsbelehrung, Wiederholungsbelehrung oder Nachfolgebelehrung bezeichnet. Gemeint ist immer die regelmäßige Auffrischung nach § 43 Abs. 4 IfSG.
Ersetzt die Folgebelehrung die Erstbelehrung?
Nein. Die Folgebelehrung ersetzt keine Erstbelehrung. Wenn du noch nie eine Erstbelehrung nach § 43 IfSG gemacht hast, musst du zuerst die Erstbelehrung absolvieren.
Muss ich bereits eine Erstbelehrung haben?
Ja. Die Folgebelehrung richtet sich an Personen, die bereits eine Erstbelehrung oder ein älteres Gesundheitszeugnis nach § 43 IfSG besitzen.
Wie erhalte ich den Zugang zum Kurs?
Nach der Buchung erhältst du den Zugang per E-Mail und kannst die Folgebelehrung sofort online starten.
Wie lange dauert die Folgebelehrung?
Die Auffrischung ist bewusst kurz gehalten und in der Regel in wenigen Minuten abgeschlossen.
Bekomme ich eine Dokumentation?
Ja. Nach erfolgreichem Abschluss erhältst du eine Dokumentation deiner Teilnahme als PDF zum Download.
Wie oft muss eine Folgebelehrung gemacht werden?
Nach Aufnahme der Tätigkeit muss die Belehrung regelmäßig wiederholt werden - in der Regel alle zwei Jahre.
Kann ich den Kurs online machen?
Ja. Du kannst die Folgebelehrung vollständig online durchführen - ohne Termin vor Ort.
Auf welchen Geräten kann der Kurs durchgeführt werden?
Du kannst den Kurs auf Laptop, Tablet oder Smartphone durchführen.
Du hast weitere Fragen? Schreib uns hier.