Was kostet ein Gesundheitszeugnis? Preise beim Gesundheitsamt und online im Vergleich

Aktualisiert am 03.07.2026

Ein Gesundheitszeugnis - genauer: die Infektionsschutzbelehrung nach § 43 IfSG - kostet beim Gesundheitsamt je nach Stadt meist zwischen 20 und 35 Euro. Online bei ON7 zahlst du pauschal 25 Euro für die Erstbelehrung, inklusive bundesweit gültigem Zertifikat als PDF direkt nach der rund 15-minütigen Belehrung.

Der reine Gebührenvergleich erzählt aber nur die halbe Geschichte: Beim Amtstermin kommen Anfahrt, Wartezeit, Terminvorlauf und oft ein Arbeitsausfall dazu. In diesem Ratgeber rechnen wir beide Wege ehrlich durch - und klären auch, ob es das Gesundheitszeugnis irgendwo kostenlos gibt und wann dein Arbeitgeber zahlt.

Wofür zahlst du eigentlich?

Das Gesundheitszeugnis ist keine ärztliche Untersuchung, sondern eine gesetzlich vorgeschriebene Belehrung: Bevor du erstmals beruflich mit Lebensmitteln arbeitest, musst du nach § 43 IfSG über die Tätigkeitsverbote des § 42 IfSG und die wichtigsten Hygieneregeln belehrt werden - etwa zu Erkrankungen wie Salmonellen oder infektiösen Durchfallerkrankungen, mit denen du nicht in der Küche stehen darfst.

Durchführen darf diese Belehrung nur das Gesundheitsamt oder eine vom Gesundheitsamt beauftragte Ärztin bzw. ein beauftragter Arzt. Die Gebühr deckt die Belehrung selbst und die Ausstellung der Bescheinigung ab. Weil es sich um eine Belehrung und nicht um eine Untersuchung handelt, kann sie heute vollständig online stattfinden - mehr dazu auf unserer Seite zur Erstbelehrung nach § 43 IfSG.

Kosten beim Gesundheitsamt: 20 bis 35 Euro - je nach Stadt

Einen bundesweit einheitlichen Preis gibt es nicht. Jede Stadt und jeder Landkreis legt die Gebühr in einer eigenen kommunalen Gebührensatzung fest. In der Praxis liegen die Gebühren für die Erstbelehrung meist zwischen 20 und 35 Euro, in einzelnen Kommunen auch etwas darunter oder darüber.

Dazu kommt, was auf der Gebührenrechnung nicht steht:

  • Terminvorlauf: Viele Gesundheitsämter bieten Belehrungen nur zu festen Zeiten an. Auf einen freien Termin wartest du je nach Stadt einige Tage bis mehrere Wochen - kritisch, wenn dein Job nächste Woche startet.
  • Anfahrt: Fahrtkosten für Bus, Bahn oder Auto plus Parkgebühren - und auf dem Land ist das nächste Gesundheitsamt oft nicht um die Ecke.
  • Wartezeit vor Ort: Gruppenbelehrungen zu festen Uhrzeiten bedeuten häufig Warten im Flur, bevor es überhaupt losgeht.
  • Arbeitsausfall: Die Termine liegen in der Regel innerhalb der Behörden-Öffnungszeiten. Wer schon arbeitet, muss sich freinehmen - bei Schichtarbeit oder Minijobs oft unbezahlt.

Rechnest du diese Posten ehrlich mit ein, kostet der Amtsweg schnell deutlich mehr als die reine Gebühr - vor allem an Zeit. Einen ausführlichen Vergleich der beiden Wege findest du im Ratgeber Online vs. Gesundheitsamt.

Kosten online: 25 Euro bei ON7 - ohne versteckte Gebühren

Willst du dein Gesundheitszeugnis online beantragen, kostet dich die Erstbelehrung bei ON7 25 Euro. Darin ist alles enthalten:

  • Die ärztliche Belehrung nach § 43 IfSG, durchgeführt von einer vom Gesundheitsamt beauftragten Ärztin - rund um die Uhr, ohne Termin, am Handy oder Laptop.
  • Das bundesweit gültige Zertifikat als PDF, sofort nach Abschluss zum Download.
  • Keine Anfahrt, keine Wartezeit, kein Arbeitsausfall: Der gesamte Ablauf dauert etwa 15 Minuten.

Die Folgebelehrung - die regelmäßige Auffrischung, die dein Arbeitgeber alle 2 Jahre sicherstellen muss - kostet online 18 Euro. Details dazu findest du auf der Seite zur Folgebelehrung.

Gesundheitsamt vs. online: der Kostenvergleich

Gesundheitsamt Online bei ON7
Gebühr Erstbelehrung ca. 20-35 Euro (je nach Stadt) 25 Euro pauschal
Termin nötig, oft Tage bis Wochen Vorlauf kein Termin, sofort starten
Anfahrt Fahrtkosten und Wegezeit entfällt
Zeitaufwand gesamt meist ein halber Tag inkl. Anfahrt und Warten ca. 15 Minuten
Arbeitsausfall möglich, Termine zu Behördenzeiten keiner, 24/7 verfügbar
Zertifikat vor Ort, teils per Post sofort als PDF
Gültigkeit bundesweit bundesweit

Beide Wege führen zu einem gleichwertigen, bundesweit gültigen Nachweis nach § 43 IfSG. Der Unterschied liegt nicht in der Anerkennung, sondern im Aufwand: Online sparst du den Termin, die Anfahrt und in vielen Fällen einen halben Arbeitstag.

Gibt es das Gesundheitszeugnis kostenlos?

Die ehrliche Antwort: Für Privatpersonen praktisch nicht. Die Belehrung nach § 43 IfSG ist eine hoheitlich geregelte Leistung, die nur das Gesundheitsamt oder eine vom Gesundheitsamt beauftragte Ärztin durchführen darf - und dafür fallen Gebühren an. Websites, die ein "kostenloses Gesundheitszeugnis" versprechen, liefern in der Regel kein gültiges Dokument nach § 43 IfSG. Bei einem rechtlich relevanten Nachweis solltest du hier besonders kritisch sein.

Kostenlos wird es für dich nur, wenn ein anderer die Kosten trägt:

  • Dein Arbeitgeber: Viele Betriebe - besonders in der Systemgastronomie und im Lebensmitteleinzelhandel - übernehmen oder erstatten die Belehrungskosten für neue Mitarbeitende. Frag am besten direkt bei der Einstellung nach.
  • Jobcenter oder Agentur für Arbeit: Brauchst du das Gesundheitszeugnis für eine konkrete Jobzusage, kann die Kostenübernahme als Förderung beantragt werden. Kläre das vor der Belehrung mit deiner Ansprechperson.
  • Ehrenamt: Für rein ehrenamtliche Tätigkeiten, etwa beim Vereinsfest, bieten manche Gesundheitsämter ermäßigte oder gebührenfreie Belehrungen an. Das ist kommunal unterschiedlich geregelt und die Ausnahme, nicht die Regel.

Wer zahlt: du oder dein Arbeitgeber?

Hier lohnt der Blick auf den Unterschied zwischen den zwei Belehrungen:

  • Erstbelehrung: Das Gesetz schreibt nicht vor, wer sie bezahlt. In der Praxis zahlen viele Beschäftigte zunächst selbst, weil das Zertifikat schon vor dem ersten Arbeitstag vorliegen muss - und lassen sich die Kosten anschließend vom Arbeitgeber erstatten. Eine Quittung bzw. Rechnung bekommst du bei ON7 automatisch.
  • Folgebelehrung: Die regelmäßige Nachbelehrung - erstmals nach Aufnahme der Tätigkeit und danach alle 2 Jahre - ist nach § 43 Abs. 4 IfSG ausdrücklich Pflicht des Arbeitgebers. Diese Kosten trägt der Betrieb.

Gut zu wissen: Die einmal absolvierte Erstbelehrung ist zeitlich unbefristet gültig und gilt auch beim Jobwechsel weiter - du zahlst also nur einmal. Wichtig ist lediglich, dass du deine Tätigkeit innerhalb von 3 Monaten nach der Belehrung aufnimmst. Mehr dazu im Ratgeber Gültigkeit des Gesundheitszeugnisses.

Häufige Fragen zu den Kosten

Was kostet ein Gesundheitszeugnis beim Gesundheitsamt?
Die Gebühr legt jede Stadt bzw. jeder Landkreis selbst fest. Üblich sind etwa 20 bis 35 Euro für die Erstbelehrung nach § 43 IfSG. Dazu kommen Anfahrt, Wartezeit und oft ein Terminvorlauf von mehreren Tagen bis Wochen.
Was kostet das Gesundheitszeugnis online bei ON7?
Die Online-Erstbelehrung kostet 25 Euro, die Folgebelehrung 18 Euro - jeweils inklusive Zertifikat als PDF direkt nach Abschluss. Es gibt keine versteckten Zusatzgebühren.
Gibt es das Gesundheitszeugnis kostenlos?
Für Privatpersonen praktisch nicht. Die Belehrung nach § 43 IfSG darf nur das Gesundheitsamt oder eine vom Gesundheitsamt beauftragte Ärztin durchführen, und dafür fallen Gebühren an. Angebote, die ein "kostenloses Gesundheitszeugnis" versprechen, solltest du kritisch prüfen. Kostenlos wird es für dich nur, wenn ein anderer zahlt - zum Beispiel dein Arbeitgeber oder in manchen Fällen das Jobcenter.
Muss der Arbeitgeber das Gesundheitszeugnis bezahlen?
Für die Erstbelehrung gibt es keine gesetzliche Pflicht - viele Arbeitgeber übernehmen oder erstatten die Kosten aber freiwillig. Anders bei der Folgebelehrung: Die regelmäßige Nachbelehrung alle 2 Jahre ist nach § 43 Abs. 4 IfSG Aufgabe des Arbeitgebers, entsprechend trägt er auch die Kosten.
Was kostet die Folgebelehrung?
Online bei ON7 kostet die Folgebelehrung 18 Euro. Führt dein Arbeitgeber die Auffrischung selbst im Betrieb durch, entstehen für dich keine Kosten.

Fazit: Auf die Gesamtkosten kommt es an

Bei der reinen Gebühr liegen Gesundheitsamt (ca. 20-35 Euro) und Online-Belehrung (25 Euro bei ON7) nah beieinander. Den Unterschied machen die Kosten drumherum: Terminvorlauf, Anfahrt, Wartezeit und Arbeitsausfall gibt es nur beim Amt. Online bist du in rund 15 Minuten fertig und hältst dein bundesweit gültiges Zertifikat als PDF in der Hand - oft noch am selben Tag, an dem dein neuer Arbeitgeber danach fragt.

Quellen und rechtliche Grundlagen

Gesundheitszeugnis in deiner Stadt

Die Belehrung erfolgt durch eine örtlich zuständige, vom Gesundheitsamt beauftragte Ärztin. Den Zuständigkeitsbereich bestätigen Sie bei der Buchung. Das nach Abschluss ausgestellte Zeugnis ist gemäß IfSG bundesweit gültig. Die folgenden Seiten informieren über die örtlichen Gesundheitsämter, Gebühren und Termine.

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