Infektionsschutzbelehrung: welchen Weg bietet mein Gesundheitsamt?
Die kurze Antwort
Sie benötigen ein Gesundheitszeugnis oder eine Infektionsschutzbelehrung nach § 43 IfSG für Ihre Tätigkeit im Lebensmittelbereich, der Gastronomie oder in einer Gemeinschaftseinrichtung? Der Weg dorthin unterscheidet sich von Amt zu Amt: Manche Ämter belehren ausschließlich online, manche in Präsenz ohne Termin, andere vergeben Termine vor Ort. Welches Gesundheitsamt für einen Behördenweg zuständig ist, richtet sich in der Regel nach dem Wohnort.
Dieser Ratgeber zeigt, welche Wege es gibt, wo Sie nachsehen, was Ihr Gesundheitsamt anbietet - und wie die Online-Belehrung bei ON7 abläuft.
Der Weg unterscheidet sich von Amt zu Amt
Einen bundesweit einheitlichen Ablauf für die Belehrung nach § 43 IfSG gibt es nicht. Die Gesundheitsämter unterscheiden sich darin, wie sie die Belehrung anbieten:
- Ausschließlich online: Einige Ämter führen die Belehrung nur noch digital über eine eigene Online-Plattform durch.
- In Präsenz ohne Termin: Manche Ämter belehren vor Ort, ohne dass vorab ein Termin vereinbart werden muss.
- In Präsenz mit Termin: Andere Ämter belehren ausschließlich vor Ort und vergeben dafür Termine.
Welchen Weg Ihr Gesundheitsamt anbietet und welche Gebühr es erhebt, erfahren Sie beim zuständigen Gesundheitsamt.
Die Online-Belehrung bei ON7
Neben dem Weg über Ihr Gesundheitsamt können Sie die Belehrung nach § 43 IfSG auch vollständig online absolvieren.
- Maximale Flexibilität: Nehmen Sie an der Belehrung teil, wann es Ihnen am besten passt - 24/7. Perfekt für Schichtarbeiter, Studenten oder Menschen mit vollem Terminkalender.
- In etwa 15 Minuten erledigt: Der gesamte Prozess von der Anmeldung bis zum Download des Zertifikats dauert in der Regel rund 15 Minuten.
- Eigenes Lerntempo: Sie können den Online-Kurs § 43 IfSG pausieren und fortsetzen, wann immer Sie möchten. Ideal, um Inhalte wirklich zu verinnerlichen.
- Sofortiger Nachweis: Nach erfolgreichem Abschluss steht Ihnen Ihr digitales Gesundheitszeugnis als PDF sofort zum Download bereit. So erfüllen Sie Ihre Nachweispflicht umgehend.
- Bundesweit als Nachweis verwendbar: Ein nach ordnungsgemäßer Belehrung ausgestelltes Zeugnis nach § 43 IfSG ist bundesweit als Nachweis verwendbar.
- Transparente Kosten: Der Preis steht vorab fest, ohne versteckte Zusatzgebühren.
Rechtliche Grundlage: Ist die Online-Belehrung zulässig?
Die Online-Belehrung ist zulässig, sofern die gesetzlichen Anforderungen des § 43 IfSG erfüllt sind. Die Belehrung muss durch das Gesundheitsamt oder einen vom Gesundheitsamt beauftragten Arzt erfolgen. Nach ordnungsgemäßer Belehrung ist das ausgestellte Zeugnis bundesweit als Nachweis verwendbar.
Sie erhalten ein Zertifikat nach § 43 IfSG, das alle notwendigen Informationen enthält und nach ordnungsgemäßer Belehrung bundesweit als Nachweis verwendbar ist.
Fazit: Der Weg hängt von Ihrem Gesundheitsamt ab
Ob online, ohne Termin oder in Präsenz: Welchen Weg Ihr Gesundheitsamt für die Belehrung nach § 43 IfSG anbietet, erfahren Sie beim zuständigen Gesundheitsamt.
Möchten Sie die Belehrung online absolvieren, führt unsere Infektionsschutzbelehrung online Sie vollständig digital durch den Kurs - bis zum Gesundheitszeugnis als PDF.
Quellen und rechtliche Grundlagen
- § 43 IfSG - Belehrung, Bescheinigung des Gesundheitsamtes - Gesetzestext zur Erstbelehrung und Bescheinigung für Tätigkeiten im Lebensmittelbereich (gesetze-im-internet.de).
- Infektionsschutzgesetz (IfSG) - Inhaltsverzeichnis - Vollständiger Gesetzestext des Infektionsschutzgesetzes beim Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de).
- BMG - Fragen und Antworten zum Infektionsschutzgesetz - FAQ des Bundesministeriums für Gesundheit zum Infektionsschutzgesetz.
Zuletzt aktualisiert am 07.08.2026