Infektionsschutzbelehrung online nach § 43 IfSG

Die Infektionsschutzbelehrung ist die amtliche Erstbelehrung nach § 43 IfSG - früher Gesundheitszeugnis genannt. Bei uns machst du sie komplett online: 25 Euro, ca. 15 Minuten, Zertifikat sofort als PDF und bundesweit gültig.

  • § 43 IfSG
  • 25 Euro
  • Ca. 15 Minuten
  • Sofort als PDF
Amtlich gestempelte Infektionsschutzbelehrung nach § 43 IfSG als Bescheinigung
Zertifiziert durch
Fachärztin für Arbeitsmedizin · Gesundheitsamt München, Bad Tölz-Wolfratshausen

Was ist die Infektionsschutzbelehrung?

Die Infektionsschutzbelehrung ist der gesetzliche Name für die Erstbelehrung nach § 43 Abs. 1 IfSG - die amtliche Belehrung, die du absolvieren musst, bevor du beruflich mit Lebensmitteln arbeitest. Es ist derselbe Vorgang, den viele noch als Gesundheitszeugnis kennen: Der ältere Begriff steht seit Jahren nicht mehr im Gesetz, wird aber im Alltag weiter verwendet.

Für dasselbe Dokument kursieren viele Namen. Ob dir jemand von Hygienebelehrung, Gesundheitspass, Gesundheitsausweis, Hygieneausweis oder der roten Karte erzählt - gemeint ist immer die Bescheinigung über die Belehrung nach § 43 IfSG. Die Wortwahl hängt nur von Region und Gewohnheit ab, das Zertifikat am Ende ist dasselbe.

Vermittelt wird, welche meldepflichtigen Infektionen dich vom Arbeiten mit Lebensmitteln ausschließen, woran du solche Erkrankungen erkennst und mit welchen Hygieneregeln du eine Übertragung verhinderst. Der Kern ist bewusst niedrigschwellig: Belehrt wird dein Wissen, und du gibst dazu eine schriftliche Erklärung ab. Eine ärztliche Untersuchung oder ein Gesundheitscheck sind ausdrücklich nicht Teil davon. Genau das erledigst du bei uns online in ca. 15 Minuten für 25 Euro, mit dem Zertifikat sofort als PDF.

Zum Abschluss unterzeichnest du eine Erklärung, mit der du versicherst, von keinen Anhaltspunkten für ein Tätigkeitsverbot bei dir zu wissen. Dieser Schritt verwandelt das Gelernte in eine rechtlich bindende Zusage und ist damit ein fester Bestandteil der § 43-Belehrung. Solltest du später einschlägige Krankheitszeichen bemerken, musst du das ohne Verzögerung bei deinem Arbeitgeber melden. Als Beleg dient danach dein Zertifikat. Weil es keine amtliche Sammelstelle gibt, in der die Belehrung hinterlegt wäre, hältst du das PDF selbst bereit und reichst deinem Arbeitgeber eine Kopie davon.

Von einer amtlich beauftragten Ärztin verantwortet

Bei einer amtlichen Bescheinigung zählt vor allem eines: Wer steht dafür gerade? Nach § 43 IfSG darf die Belehrung das Gesundheitsamt durchführen - oder eine Ärztin, die das Gesundheitsamt ausdrücklich damit beauftragt hat. Ohne diese Beauftragung darf niemand eine gültige Bescheinigung ausstellen, auch kein Hausarzt.

Deine Belehrung verantwortet Dr. med. Milena Robinzonov, Fachärztin für Arbeitsmedizin. Sie ist durch die Gesundheitsämter München und Bad Tölz-Wolfratshausen gemäß §§ 42, 43 IfSG mit der Belehrung beauftragt, und zwar - laut Bescheinigung des Referates für Gesundheit und Umwelt der Landeshauptstadt München - bereits seit dem 11.12.2014, also amtlich beauftragt seit über einem Jahrzehnt. Wir sind damit von den Ämtern beauftragt, nicht vom Amt betrieben; die Verantwortung für jede Belehrung liegt bei der beauftragten Ärztin.

Das Entscheidende: Du musst uns das nicht glauben, du kannst es selbst nachprüfen. Die Landeshauptstadt München veröffentlicht eine öffentliche Liste der von ihr beauftragten Ärzte, in der Dr. med. Milena Robinzonov aufgeführt ist. Wie diese Beauftragung im Detail belegt ist und wie du sie über die Münchner Liste, das Gesundheitsamt oder die Ärztekammer verifizierst, zeigen wir transparent auf unserer Seite zur Zulassung und ärztlichen Verantwortung.

Für dich hat das einen ganz praktischen Effekt: Weil die Belehrung unter einer amtlichen Beauftragung nach § 43 IfSG stattfindet, ist dein Zertifikat bundesweit gültig - unabhängig davon, in welcher Stadt du später arbeitest oder welches Gesundheitsamt dort zuständig ist. Es gibt keine regionale Beschränkung und kein "gilt nur in Bayern". Genau diese Nachprüfbarkeit ist der Unterschied, auf den es bei einem amtlichen Dokument ankommt.

Sichere Bezahlung

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So einfach funktioniert's

In nur 4 Schritten zum Gesundheitszeugnis

1

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2

Ausweis-Identifizierung

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Kurze Video-Schulung ansehen, danach ein paar Quizfragen beantworten.

4

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Erstbelehrung und Folgebelehrung im Überblick

Rund um die Infektionsschutzbelehrung gibt es zwei Schritte, die oft verwechselt werden. Die Erstbelehrung ist die einmalige Belehrung nach § 43 IfSG, bevor du die Tätigkeit aufnimmst - genau die, die du auf dieser Seite online machst. Für den Jobstart gilt die 3-Monats-Regel: Am ersten Arbeitstag darf deine Bescheinigung nicht älter als drei Monate sein. Danach ist die Erstbelehrung zeitlich unbefristet gültig, auch wenn du später den Betrieb wechselst.

Die Folgebelehrung ist die Wiederholung: Nach § 43 Abs. 4 IfSG muss dein Arbeitgeber dich nach Tätigkeitsbeginn und danach alle zwei Jahre erneut über die Tätigkeitsverbote informieren und das dokumentieren. Diese Auffrischung organisiert also der Betrieb, nicht das Amt. Auch die Folgebelehrung kannst du bei uns online erledigen, sie kostet 18 Euro. Erst- und Folgebelehrung gehören zusammen, ersetzen sich aber nicht: Ohne die Erstbelehrung darfst du gar nicht anfangen, ohne die Folgebelehrung fehlt dem Betrieb die vorgeschriebene Wiederholung.

Wer braucht eine Infektionsschutzbelehrung?

Ob du die Belehrung brauchst, richtet sich nach § 42 IfSG. Belehrt werden muss, wer bestimmte leicht verderbliche Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt oder in der Küche einer Gaststätte oder Gemeinschaftseinrichtung tätig ist. Dazu zählen zum Beispiel Fleisch- und Wurstwaren, Milchprodukte, Feinkost, Speiseeis, Backwaren mit nicht durchgebackener Füllung sowie zubereitete Salate und Speisen. Entscheidend ist, dass du regelmäßig und beruflich mit offenen Lebensmitteln in Berührung kommst.

In der Praxis betrifft das vor allem die Gastronomie und den Lebensmittelbereich: Küche, Service mit offenen Speisen, Bäckereien, Metzgereien, Cateringbetriebe, Imbisse, Lebensmittelhandel und die Küchen von Kitas, Schulen, Kliniken oder Pflegeheimen. Auch für Minijob, Praktikum, Aushilfe oder Probearbeiten gilt die Pflicht, sobald du dort mit Lebensmitteln arbeitest. Ob dein konkreter Job darunter fällt, schlüsseln wir auf den Seiten Wer muss belehrt werden und Infektionsschutzbelehrung für die Gastronomie genauer auf.

Auch den Betrieb bindet diese Pflicht handfest: Solange keine gültige Belehrung vorliegt, ist ein Einsatz an Lebensmitteln unzulässig, und bei einer Prüfung durch die Lebensmittelüberwachung muss der Betrieb deine Bescheinigung parat haben. Aus diesem Grund fragen viele Arbeitgeber die Infektionsschutzbelehrung schon im Bewerbungs- oder Onboarding-Prozess ab, häufig gemeinsam mit dem Arbeitsvertrag. Da du dein Zertifikat bei uns als PDF erhältst, genügt eine E-Mail an die Personalabteilung - das Original behältst du und kannst es beim nächsten Jobwechsel erneut vorlegen.

Online oder beim Gesundheitsamt?

Beides ist möglich und beides führt zur selben Bescheinigung nach § 43 IfSG. Das Gesetz schreibt keine bestimmte Form vor, sondern nur, dass die Belehrung durch das Gesundheitsamt oder eine beauftragte Ärztin erfolgt. Weil unsere Belehrung von einer beauftragten Ärztin verantwortet wird, ist dein online erworbenes Zertifikat genauso gültig wie das vom Amt - und bundesweit anerkannt. Der Unterschied liegt vor allem in Tempo und Aufwand: online startest du sofort, ohne Termin und ohne Wartezeit, statt je nach Region wochenlang auf einen freien Termin zu warten.

Welcher Weg für dich sinnvoller ist, wägen wir ausführlich im Ratgeber Infektionsschutzbelehrung online oder beim Gesundheitsamt ab. Steht dein erster Arbeitstag kurz bevor, ist der Online-Weg meist der verlässlichste (Stand: 2026).

Das sagen unsere Kunden

Über 10.000 Personen vertrauen uns bereits.

4.6/5 @ Trustpilot
Emre Kaya

“Der Ablauf war wirklich einfach und sehr verständlich. Das Zertifikat hatte ich noch am selben Tag.”

Emre Kaya

Neuer Mitarbeiter

München

Anna L.

“Schnell, klar erklärt und komplett online. Genau so habe ich es mir vorgestellt.”

Anna L.

Erstbelehrung

Köln

Sandra M.

“Sehr angenehm aufgebaut. Die Identifizierung lief reibungslos und das Zertifikat kam sofort.”

Sandra M.

Tätigkeitsstart

Hamburg

Alle Fragen geklärt

Was ist die Infektionsschutzbelehrung?
Die Infektionsschutzbelehrung ist die gesetzlich vorgeschriebene Erstbelehrung nach § 43 IfSG, die du brauchst, bevor du beruflich mit Lebensmitteln arbeitest. Eine beauftragte Ärztin erklärt dir die Tätigkeitsverbote und Hygieneregeln, du bestätigst dein Wissen und deine Identität. Eine körperliche Untersuchung gehört ausdrücklich nicht dazu.
Ist die Infektionsschutzbelehrung dasselbe wie das Gesundheitszeugnis?
Ja, gemeint ist dasselbe Dokument. Infektionsschutzbelehrung ist der juristisch korrekte Name aus § 43 IfSG; Gesundheitszeugnis ist die ältere, umgangssprachliche Bezeichnung, die viele Arbeitgeber weiter benutzen. Genauso meinen Hygienebelehrung, Gesundheitspass, Hygieneausweis oder rote Karte diese eine amtliche Bescheinigung.
Ist die Online-Infektionsschutzbelehrung amtlich anerkannt?
§ 43 IfSG erlaubt die Belehrung durch das Gesundheitsamt oder durch eine vom Gesundheitsamt beauftragte Ärztin - eine Form für online oder vor Ort schreibt das Gesetz nicht vor. Bei uns verantwortet Dr. med. Milena Robinzonov die Belehrung; sie ist von den Gesundheitsämtern München und Bad Tölz-Wolfratshausen beauftragt, nachprüfbar in der öffentlichen Münchner Liste. Dein Zertifikat gilt deshalb bundesweit.
Wer braucht eine Infektionsschutzbelehrung?
Maßgeblich ist § 42 IfSG: Wer bestimmte leicht verderbliche Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt oder in der Küche einer Gaststätte oder Gemeinschaftseinrichtung arbeitet, muss vorher belehrt werden. Das gilt auch für Minijob, Praktikum, Aushilfe oder Probearbeiten, sobald du regelmäßig mit offenen Lebensmitteln in Berührung kommst.
Was kostet die Infektionsschutzbelehrung?
Bei uns kostet die Infektionsschutzbelehrung 25 Euro. Darin enthalten sind die vollständige Online-Belehrung, die Identitätsprüfung und das Zertifikat als PDF - ohne Zusatzkosten und ohne Terminwartezeit. Die spätere Folgebelehrung alle zwei Jahre kostet 18 Euro.
Wie lange ist die Infektionsschutzbelehrung gültig?
Die Erstbelehrung selbst ist zeitlich unbegrenzt gültig, auch beim Jobwechsel. Zu beachten ist nur die 3-Monats-Regel: Am ersten Arbeitstag darf deine Bescheinigung nicht älter als drei Monate sein. Viele Arbeitgeber verlangen darüber hinaus alle zwei Jahre eine Folgebelehrung als Auffrischung.
Was ist der Unterschied zwischen Erstbelehrung und Folgebelehrung?
Die Erstbelehrung nach § 43 IfSG machst du einmal, bevor du die Tätigkeit aufnimmst - genau diese Belehrung erhältst du hier. Die Folgebelehrung ist die Wiederholung, die dein Arbeitgeber nach Tätigkeitsbeginn und danach alle zwei Jahre veranlassen und dokumentieren muss. Beide gehören zusammen, ersetzen sich aber nicht.
Wie schnell bekomme ich mein Zertifikat?
Du kannst sofort starten, ohne Termin und ohne Warteliste. Die Belehrung dauert ca. 15 Minuten; direkt danach steht dein Zertifikat als PDF zum Download bereit. So kannst du es noch am selben Tag an deinen Arbeitgeber weiterleiten, auch wenn dein erster Arbeitstag kurz bevorsteht.
Du hast weitere Fragen? Schreib uns hier.

Quellen und rechtliche Grundlagen