Zulassung und ärztliche Verantwortung
Ein Gesundheitszeugnis ist ein amtliches Dokument. Hier zeigen wir transparent, auf welcher rechtlichen Grundlage die Online-Belehrung bei ON7 stattfindet, wer sie ärztlich verantwortet und wie du das selbst überprüfen kannst.
Die Rechtsgrundlage: §§ 42, 43 IfSG
Wer in Deutschland gewerbsmäßig mit Lebensmitteln umgeht, braucht vor der ersten Tätigkeit eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz. Zwei Paragraphen regeln das:
§ 42 IfSG
Regelt die Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote: Personen mit bestimmten ansteckenden Krankheiten dürfen nicht mit Lebensmitteln arbeiten. Er definiert damit, wer überhaupt belehrt werden muss.
§ 42 IfSG im Gesetzestext lesen§ 43 IfSG
Schreibt die Belehrung und die Bescheinigung vor. Durchführen darf sie das Gesundheitsamt - oder ein Arzt, den das Gesundheitsamt damit beauftragt hat.
§ 43 IfSG im Gesetzestext lesenEine Beauftragung ist also die amtliche Ermächtigung eines Arztes durch ein Gesundheitsamt, Belehrungen nach § 43 IfSG durchzuführen und die Bescheinigung auszustellen. Ohne diese Beauftragung darf kein Arzt - auch kein Hausarzt - ein Gesundheitszeugnis nach § 43 IfSG ausstellen.
Amtlich beauftragt seit 2014
Die Landeshauptstadt München, Referat für Gesundheit und Umwelt, hat Dr. med. Milena Robinzonov mit Bescheinigung vom 11.12.2014 gemäß § 43 IfSG mit der Belehrung von Personen beauftragt, die entsprechend § 42 IfSG gewerbsmäßig mit Lebensmitteln umgehen.
Diese Beauftragung besteht damit seit über einem Jahrzehnt - jede Belehrung bei ON7 findet unter dieser ärztlichen Verantwortung statt.
Darüber hinaus ist Dr. med. Milena Robinzonov auch durch das Gesundheitsamt Bad Tölz-Wolfratshausen beauftragt. Die hier gezeigte Bescheinigung betrifft ausschließlich die Beauftragung durch die Landeshauptstadt München.
Die verantwortliche Ärztin
Dr. med. Milena Robinzonov (Health & Work Safety GmbH) ist Fachärztin für Arbeitsmedizin und Mitglied der Bayerische Landesärztekammer. Sie ist durch die Gesundheitsämter München und Bad Tölz-Wolfratshausen gemäß §§ 42, 43 IfSG beauftragt und verantwortet ärztlich alle Belehrungen bei ON7.
So kannst du die Zulassung selbst prüfen
Vertrauen ist gut, Nachprüfen ist besser. Drei unabhängige Wege, die Beauftragung zu verifizieren:
- Öffentliche Liste der Landeshauptstadt München: Das Gesundheitsreferat veröffentlicht eine Liste aller von ihm beauftragten (IfSG) Ärzte im Stadtgebiet München. Dr. med. Milena Robinzonov ist dort aufgeführt. Liste der beauftragten Ärzte ansehen (PDF)
- Anfrage beim Gesundheitsamt: Du kannst die Beauftragung jederzeit direkt beim Gesundheitsamt München oder beim Gesundheitsamt Bad Tölz-Wolfratshausen erfragen.
- Bayerische Landesärztekammer: Die Ärztin ist Mitglied der Bayerische Landesärztekammer. Die Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde findest du auch in unserem Impressum.