Zulassung und ärztliche Verantwortung

Ein Gesundheitszeugnis ist ein amtliches Dokument. Hier zeigen wir transparent, auf welcher rechtlichen Grundlage die Online-Belehrung bei ON7 stattfindet, wer sie ärztlich verantwortet und wie du das selbst überprüfen kannst.

Die Rechtsgrundlage: §§ 42, 43 IfSG

Wer in Deutschland gewerbsmäßig mit Lebensmitteln umgeht, braucht vor der ersten Tätigkeit eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz. Zwei Paragraphen regeln das:

§ 42 IfSG

Regelt die Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote: Personen mit bestimmten ansteckenden Krankheiten dürfen nicht mit Lebensmitteln arbeiten. Er definiert damit, wer überhaupt belehrt werden muss.

§ 42 IfSG im Gesetzestext lesen

§ 43 IfSG

Schreibt die Belehrung und die Bescheinigung vor. Durchführen darf sie das Gesundheitsamt - oder ein Arzt, den das Gesundheitsamt damit beauftragt hat.

§ 43 IfSG im Gesetzestext lesen

Eine Beauftragung ist also die amtliche Ermächtigung eines Arztes durch ein Gesundheitsamt, Belehrungen nach § 43 IfSG durchzuführen und die Bescheinigung auszustellen. Ohne diese Beauftragung darf kein Arzt - auch kein Hausarzt - ein Gesundheitszeugnis nach § 43 IfSG ausstellen.

Amtlich beauftragt seit 2014

Die Landeshauptstadt München, Referat für Gesundheit und Umwelt, hat Dr. med. Milena Robinzonov mit Bescheinigung vom 11.12.2014 gemäß § 43 IfSG mit der Belehrung von Personen beauftragt, die entsprechend § 42 IfSG gewerbsmäßig mit Lebensmitteln umgehen.

Diese Beauftragung besteht damit seit über einem Jahrzehnt - jede Belehrung bei ON7 findet unter dieser ärztlichen Verantwortung statt.

Darüber hinaus ist Dr. med. Milena Robinzonov auch durch das Gesundheitsamt Bad Tölz-Wolfratshausen beauftragt. Die hier gezeigte Bescheinigung betrifft ausschließlich die Beauftragung durch die Landeshauptstadt München.

Bescheinigung der Landeshauptstadt München, Referat für Gesundheit und Umwelt, vom 11.12.2014: Beauftragung von Frau Dr. med. Robinzonov gemäß § 43 IfSG mit der Belehrung von Personen, die entsprechend § 42 IfSG gewerbsmäßig mit Lebensmitteln umgehen
Bescheinigung des Referates für Gesundheit und Umwelt der Landeshauptstadt München vom 11.12.2014 (Ausschnitt, Kontaktdaten der Sachbearbeitung entfernt).

Die verantwortliche Ärztin

Porträt von Dr. med. Milena Robinzonov, Fachärztin für Arbeitsmedizin

Dr. med. Milena Robinzonov (Health & Work Safety GmbH) ist Fachärztin für Arbeitsmedizin und Mitglied der Bayerische Landesärztekammer. Sie ist durch die Gesundheitsämter München und Bad Tölz-Wolfratshausen gemäß §§ 42, 43 IfSG beauftragt und verantwortet ärztlich alle Belehrungen bei ON7.

Mehr über Dr. med. Milena Robinzonov

So kannst du die Zulassung selbst prüfen

Vertrauen ist gut, Nachprüfen ist besser. Drei unabhängige Wege, die Beauftragung zu verifizieren:

  1. Öffentliche Liste der Landeshauptstadt München: Das Gesundheitsreferat veröffentlicht eine Liste aller von ihm beauftragten (IfSG) Ärzte im Stadtgebiet München. Dr. med. Milena Robinzonov ist dort aufgeführt. Liste der beauftragten Ärzte ansehen (PDF)
  2. Anfrage beim Gesundheitsamt: Du kannst die Beauftragung jederzeit direkt beim Gesundheitsamt München oder beim Gesundheitsamt Bad Tölz-Wolfratshausen erfragen.
  3. Bayerische Landesärztekammer: Die Ärztin ist Mitglied der Bayerische Landesärztekammer. Die Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde findest du auch in unserem Impressum.

Häufige Fragen zur Zulassung

Ist ein Online-Gesundheitszeugnis gültig?
Ja. Das Infektionsschutzgesetz verlangt in § 43 IfSG eine Belehrung durch das Gesundheitsamt oder durch einen vom Gesundheitsamt beauftragten Arzt. Bei ON7 wird die Belehrung von einer beauftragten Ärztin ärztlich verantwortet. Die Bescheinigung ist deshalb bundesweit gültig - unabhängig davon, in welcher Stadt du arbeitest.
Wer verantwortet die Belehrung bei ON7?
Dr. med. Milena Robinzonov, Fachärztin für Arbeitsmedizin. Sie ist durch die Gesundheitsämter München und Bad Tölz-Wolfratshausen gemäß §§ 42, 43 IfSG mit der Durchführung von Belehrungen beauftragt.
Seit wann besteht die Beauftragung?
Die Bescheinigung des Referates für Gesundheit und Umwelt der Landeshauptstadt München datiert vom 11.12.2014. Die Beauftragung besteht damit seit über einem Jahrzehnt.
Wie kann ich die Zulassung selbst überprüfen?
Die Landeshauptstadt München veröffentlicht eine öffentliche Liste der von ihr beauftragten Ärzte, auf der Dr. med. Milena Robinzonov aufgeführt ist. Zusätzlich kannst du beim zuständigen Gesundheitsamt nachfragen oder dich an die Bayerische Landesärztekammer wenden.