Porträt von Dr. med. Milena Robinzonov, Fachärztin für Arbeitsmedizin in München

Dr. med. Milena Robinzonov

Fachärztin für Arbeitsmedizin

Ärztlich verantwortlich für alle Belehrungen nach §§ 42, 43 IfSG bei ON7.

Beauftragt nach § 43 IfSG seit 2014 Mitglied der Bayerischen Landesärztekammer

Dr. med. Milena Robinzonov (Health & Work Safety GmbH), beauftragt durch das Gesundheitsamt München sowie das Gesundheitsamt Bad Tölz-Wolfratshausen zur Erteilung von Belehrungen und Ausstellung von Bescheinigungen nach §§ 42, 43 IfSG. Details zur Zulassung ansehen

Zur Person

Dr. med. Milena Robinzonov ist Fachärztin für Arbeitsmedizin und in München niedergelassen. Neben der Arbeitsmedizin ist sie im Bereich Reisemedizin tätig. Sie ist Mitglied der Bayerischen Landesärztekammer.

Seit dem 11.12.2014 ist sie vom Referat für Gesundheit und Umwelt der Landeshauptstadt München gemäß § 43 IfSG mit der Belehrung von Personen nach § 42 IfSG beauftragt. Sie ist in der öffentlich einsehbaren Liste der beauftragten Ärzte der Landeshauptstadt München aufgeführt. Eine entsprechende Beauftragung besteht auch durch das Gesundheitsamt Bad Tölz-Wolfratshausen.

Als Geschäftsführerin der Health & Work Safety GmbH (HWS GmbH, Amtsgericht München, HRB 312615) verantwortet sie Dienstleistungen im Bereich der Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit. Mit ihrer arbeitsmedizinischen Praxis in München betreut sie Unternehmen und Beschäftigte, unter anderem mit arbeitsmedizinischen Vorsorgen und Belehrungen nach § 43 IfSG.

Qualifikationen und Beauftragungen

  • Fachärztin für Arbeitsmedizin, niedergelassen in München
  • Mitglied der Bayerischen Landesärztekammer
  • Beauftragt durch die Landeshauptstadt München (Referat für Gesundheit und Umwelt) gemäß § 43 IfSG zur Belehrung von Personen nach § 42 IfSG, seit dem 11.12.2014
  • Beauftragt durch das Gesundheitsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
  • Geschäftsführerin der Health & Work Safety GmbH (HWS GmbH, Amtsgericht München, HRB 312615)

Wie Sie die Beauftragung selbst überprüfen können, erfahren Sie auf der Seite Zulassung und ärztliche Verantwortung.

Diese Belehrungen verantwortet sie bei ON7

Bei ON7 werden alle Infektionsschutzbelehrungen nach §§ 42, 43 IfSG unter der ärztlichen Verantwortung von Dr. med. Milena Robinzonov durchgeführt: