Erstbelehrung nach § 43 IfSG
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Fachärztin für Arbeitsmedizin
Ärztlich verantwortlich für alle Belehrungen nach §§ 42, 43 IfSG bei ON7.
Dr. med. Milena Robinzonov (Health & Work Safety GmbH), beauftragt durch das Gesundheitsamt München sowie das Gesundheitsamt Bad Tölz-Wolfratshausen zur Erteilung von Belehrungen und Ausstellung von Bescheinigungen nach §§ 42, 43 IfSG. Details zur Zulassung ansehen
Dr. med. Milena Robinzonov ist Fachärztin für Arbeitsmedizin und in München niedergelassen. Neben der Arbeitsmedizin ist sie im Bereich Reisemedizin tätig. Sie ist Mitglied der Bayerischen Landesärztekammer.
Seit dem 11.12.2014 ist sie vom Referat für Gesundheit und Umwelt der Landeshauptstadt München gemäß § 43 IfSG mit der Belehrung von Personen nach § 42 IfSG beauftragt. Sie ist in der öffentlich einsehbaren Liste der beauftragten Ärzte der Landeshauptstadt München aufgeführt. Eine entsprechende Beauftragung besteht auch durch das Gesundheitsamt Bad Tölz-Wolfratshausen.
Als Geschäftsführerin der Health & Work Safety GmbH (HWS GmbH, Amtsgericht München, HRB 312615) verantwortet sie Dienstleistungen im Bereich der Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit. Mit ihrer arbeitsmedizinischen Praxis in München betreut sie Unternehmen und Beschäftigte, unter anderem mit arbeitsmedizinischen Vorsorgen und Belehrungen nach § 43 IfSG.
Wie Sie die Beauftragung selbst überprüfen können, erfahren Sie auf der Seite Zulassung und ärztliche Verantwortung.
Bei ON7 werden alle Infektionsschutzbelehrungen nach §§ 42, 43 IfSG unter der ärztlichen Verantwortung von Dr. med. Milena Robinzonov durchgeführt: