Gesundheitszeugnis für McDonald's, Burger King & Co.: was Fast-Food-Jobs verlangen
Erstbelehrung nach § 43 IfSG vor dem ersten Arbeitstag in der Systemgastronomie
Die kurze Antwort vorweg: Ja, für einen Job bei McDonald’s, Burger King, KFC, Subway oder jeder anderen Fast-Food-Kette brauchst du vor deinem ersten Arbeitstag eine Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) - umgangssprachlich „Gesundheitszeugnis“ genannt. Ohne diese Bescheinigung darfst du in Küche, am Counter oder in der Essensausgabe nicht arbeiten. Die gute Nachricht: Du kannst die Erstbelehrung online absolvieren und hältst dein Zertifikat oft noch am selben Tag in den Händen.
In diesem Artikel erfährst du, warum die Systemgastronomie das Gesundheitszeugnis verlangt, wer die Kosten übernimmt und wie du den Nachweis so schnell wie möglich bekommst.
Warum verlangen Fast-Food-Ketten ein Gesundheitszeugnis?
Das liegt nicht an internen Regeln einzelner Ketten, sondern am deutschen Gesetz. § 43 IfSG schreibt vor: Wer gewerbsmäßig Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt, muss vor der ersten Tätigkeit an einer Belehrung zum Infektionsschutz teilnehmen. Das gilt für jedes Restaurant - vom Sternelokal bis zur Burgerkette.
In der Systemgastronomie betrifft das praktisch jede Position mit Lebensmittelkontakt:
- Küche und Zubereitung: Burger belegen, Pommes frittieren, Salate anrichten
- Counter und Kasse: Essen anreichen, Getränke befüllen, Eis und Desserts ausgeben
- Drive-in: Bestellungen zusammenstellen und übergeben
- Café-Bereiche: Kaffee zubereiten, Gebäck servieren
- Lobby und Ausgabe: Tabletts vorbereiten, Nachschub auffüllen
Da in Fast-Food-Filialen fast alle Mitarbeitenden flexibel zwischen den Stationen wechseln, verlangen die Betriebe den Nachweis in der Regel von jeder neuen Kraft - auch von Minijobbern, Werkstudenten, Ferienjobbern und Aushilfen. Die Anzahl der Wochenstunden spielt keine Rolle: Die Pflicht gilt ab der ersten Schicht.
Wer zahlt das Gesundheitszeugnis - du oder der Arbeitgeber?
Eine gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers, die Erstbelehrung zu bezahlen, gibt es nicht. In der Praxis läuft es meist so:
- Oft zahlst du selbst. Gerade bei Minijobs und Aushilfsstellen wird erwartet, dass du die Bescheinigung zum ersten Arbeitstag mitbringst. Die Kosten liegen je nach Gesundheitsamt und Anbieter typischerweise im Bereich von 20 bis 35 Euro.
- Manche Arbeitgeber erstatten die Kosten oder organisieren die Belehrung für neue Mitarbeitende - vor allem größere Franchise-Betriebe. Frag am besten direkt beim Einstellungsgespräch nach und heb die Quittung auf.
- Die Folgebelehrung ist Sache des Arbeitgebers. Alle zwei Jahre muss der Betrieb eine Auffrischung organisieren und dokumentieren - dafür trägst du weder Kosten noch Aufwand.
Tipp: Selbst wenn dein Arbeitgeber nichts erstattet, kannst du die Kosten in der Regel als Werbungskosten in der Steuererklärung angeben.
Wie schnell bekommst du das Gesundheitszeugnis?
Beim örtlichen Gesundheitsamt hängt die Wartezeit stark von der Terminlage ab - in Großstädten kann es mehrere Wochen dauern, bis du einen Platz in einer Präsenzbelehrung bekommst. Wenn deine erste Schicht schon nächste Woche beginnt, ist das oft zu knapp.
Deutlich schneller geht es online:
- Anmelden: Du registrierst dich bei einem Anbieter für die Online-Erstbelehrung - vom Handy oder Laptop aus.
- Belehrung ansehen: Die Schulung dauert rund 30 bis 60 Minuten und erklärt Hygieneregeln, meldepflichtige Krankheiten und Tätigkeitsverbote.
- Verständnis bestätigen: Am Ende bestätigst du, dass du die Inhalte verstanden hast und keine relevanten Erkrankungen vorliegen.
- Zertifikat erhalten: Dein Nachweis kommt digital - oft noch am selben Tag. Den zeigst du einfach deiner Filialleitung vor.
Wichtig zu wissen: Die Erstbelehrung darf bei Aufnahme der Tätigkeit nicht älter als drei Monate sein. Mach sie also nicht zu früh vor dem Jobstart - aber auch nicht auf den letzten Drücker.
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Gilt das für alle Ketten gleich?
Ja. Ob McDonald’s, Burger King, KFC, Subway, Domino’s, Nordsee oder eine regionale Kette - die Rechtsgrundlage ist immer dieselbe: § 43 IfSG. Es gibt kein spezielles „McDonald’s-Gesundheitszeugnis“ und keine kettenspezifische Variante. Eine gültige Erstbelehrung wird bundesweit anerkannt, egal bei welchem Betrieb du anfängst.
Das hat einen praktischen Vorteil: Wechselst du später von einer Kette zur anderen oder in ein anderes Restaurant, brauchst du keine neue Erstbelehrung - solange du zwischenzeitlich im Lebensmittelbereich tätig warst und die Folgebelehrungen deines Arbeitgebers dokumentiert sind. Mehr Details dazu findest du in unserem Artikel zum Gesundheitszeugnis in der Gastronomie.
Häufige Fragen von Fast-Food-Jobstartern
Brauche ich das Gesundheitszeugnis schon zum Probearbeiten? Sobald du Lebensmittel anfasst oder ausgibst, ja. Viele Betriebe lassen Bewerber beim Probearbeiten deshalb nur zuschauen oder abseits der Lebensmittel mithelfen. Kläre das vorher mit der Filialleitung.
Ich bin unter 18 - gilt die Pflicht auch für mich? Ja, das Alter spielt keine Rolle. Auch Schüler im Ferienjob brauchen die Erstbelehrung, bevor sie mit Lebensmitteln arbeiten.
Mein Deutsch ist noch nicht perfekt - ist das ein Problem? Viele Online-Belehrungen gibt es in mehreren Sprachen. Wichtig ist nur, dass du die Inhalte wirklich verstehst - denn du bestätigst das am Ende mit deiner Unterschrift.
Was passiert, wenn ich ohne Nachweis arbeite? Das kann für dich und den Betrieb teuer werden: Für Beschäftigte drohen Bußgelder, für Arbeitgeber deutlich höhere Strafen. Seriöse Betriebe lassen dich deshalb ohne Bescheinigung gar nicht erst anfangen.
Fazit: Erst Belehrung, dann Burger
Dein Jobstart in der Systemgastronomie steht und fällt mit der Erstbelehrung nach § 43 IfSG. Plane sie fest in deine Vorbereitung ein - am schnellsten geht es online, oft mit Zertifikat am selben Tag. So startest du entspannt in die erste Schicht, statt am ersten Arbeitstag nach Hause geschickt zu werden.
Wie die Online-Belehrung im Detail abläuft und worauf du bei der Anbieterwahl achten solltest, liest du in unserem Beitrag zur Infektionsschutzbelehrung online.
Hinweis: McDonald’s, Burger King, KFC, Subway, Domino’s und Nordsee sind Marken der jeweiligen Unternehmen. Dieser Artikel informiert unabhängig über die gesetzlichen Anforderungen nach § 43 IfSG und steht in keiner Verbindung zu den genannten Unternehmen.
Quellen und rechtliche Grundlagen
- § 43 IfSG - Belehrung, Bescheinigung des Gesundheitsamtes - Gesetzestext zur Erstbelehrung und Bescheinigung für Tätigkeiten im Lebensmittelbereich (gesetze-im-internet.de).
- § 42 IfSG - Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote - Gesetzestext zu Tätigkeitsverboten beim Umgang mit Lebensmitteln (gesetze-im-internet.de).
- BMG - Fragen und Antworten zum Infektionsschutzgesetz - FAQ des Bundesministeriums für Gesundheit zum Infektionsschutzgesetz.