Gesundheitspass online beantragen - ohne Termin beim Gesundheitsamt
Der Gesundheitspass ist die Bescheinigung nach § 43 IfSG - in Sachsen und Thüringen der gängige Name für das Gesundheitszeugnis. Mach die Belehrung online in ca. 15 Minuten, für 25 Euro, mit sofortigem PDF-Zertifikat.
- Belehrung nach § 43 IfSG
- 25 Euro, keine Zusatzkosten
- Ca. 15 Minuten
- Sofort als PDF
Was ist der Gesundheitspass?
Einen Gesundheitspass als eigenständiges amtliches Dokument gibt es streng genommen nicht. Gemeint ist immer die Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) - also exakt das Dokument, das anderswo Gesundheitszeugnis oder Gesundheitsausweis heißt. Bevor du zum ersten Mal beruflich mit Lebensmitteln arbeitest, musst du über die Tätigkeitsverbote des § 42 IfSG und die wichtigsten Hygieneregeln belehrt werden. Über diese Belehrung stellt das Gesundheitsamt oder eine vom Gesundheitsamt beauftragte Ärztin die Bescheinigung aus - deinen Gesundheitspass.
Inhaltlich ist das Dokument bewusst schlank: Es nennt deinen Namen und dein Geburtsdatum, das Datum der Belehrung, die ausstellende Stelle und die Bestätigung, dass du belehrt wurdest und dir keine Tätigkeitsverbote nach § 42 IfSG bekannt sind. Ein Foto, medizinische Befunde oder Testergebnisse gehören nicht hinein. Der Gesundheitspass ist keine ärztliche Untersuchung - es werden weder Blut- noch Stuhlproben genommen. Genau deshalb darf die Belehrung heute vollständig online stattfinden.
Den Vorgang selbst nennen viele auch Hygienebelehrung oder Infektionsschutzbelehrung. Für den Berufseinstieg brauchst du die Erstbelehrung nach § 43 IfSG - und genau die bekommst du bei ON7 komplett digital: für 25 Euro, in ca. 15 Minuten, mit einem bundesweit gültigen Zertifikat als PDF.
Gesundheitspass: der übliche Name in Sachsen und Thüringen
Während man in Süddeutschland vom Gesundheitsausweis und in Berlin von der Roten Karte spricht, ist Gesundheitspass der gewachsene Begriff in Sachsen, Thüringen und weiten Teilen Ostdeutschlands. Auch die Gesundheitsämter selbst verwenden ihn dort: Wer in Leipzig, Chemnitz oder Erfurt beim Amt anruft oder auf die städtische Website schaut, liest häufig von der "Belehrung für den Gesundheitspass". Gemeint ist überall dieselbe Bescheinigung nach § 43 IfSG - der Name ändert sich mit der Region, das Dokument nicht.
Für den Weg über das örtliche Amt haben wir die wichtigsten Infos je Stadt zusammengestellt: was das Gesundheitsamt in Leipzig verlangt, wie du in Chemnitz an einen Termin kommst, welche Gebühren in Erfurt anfallen und wie es in Dresden läuft. In kleineren Städten wie Görlitz gilt dasselbe Prinzip: Das Landratsamt bietet Belehrungstermine an, oft aber nur an wenigen Tagen im Monat.
Und Berlin? Wer dort "Gesundheitspass online beantragen" sucht, meint meist die Rote Karte vom Gesundheitsamt - auch das ist nur ein anderer Name für dieselbe Bescheinigung. Das Praktische an der Online-Belehrung: Sie ist an keinen Wohnort gebunden. Ob du in Leipzig, Görlitz, Berlin oder München wohnst, du machst die Belehrung am Handy und dein Zertifikat gilt überall in Deutschland.
Warum sich der Name Gesundheitspass im Osten gehalten hat
Dass ein und dasselbe Dokument je nach Region anders heißt, hat viel mit Behördensprache zu tun - und die ändert sich langsam. In Ostdeutschland kommt eine eigene Vorgeschichte hinzu: Vieles spricht dafür, dass der Begriff noch aus DDR-Zeiten nachwirkt. Beschäftigte im Lebensmittelbereich brauchten dort ein amtliches Dokument über regelmäßige Untersuchungen, das im Alltag oft Gesundheitspass oder Gesundheitsausweis genannt wurde. Wer damals in einer Großküche, Kaufhalle oder Gaststätte gearbeitet hat, kannte den Nachweis unter genau diesem Namen - und hat ihn sprachlich an die nächste Generation weitergegeben.
Nach der Wiedervereinigung galt zunächst das Bundes-Seuchengesetz mit seiner amtsärztlichen Untersuchung und dem Gesundheitszeugnis. 2001 löste das Infektionsschutzgesetz beides ab: Die Untersuchung entfiel, an ihre Stelle trat die Belehrung nach § 43 IfSG. Auf dem Papier verschwanden damit Zeugnis und Pass gleichermaßen - im Alltag blieb der vertraute Name aber einfach bestehen. Kolleginnen geben ihn weiter, Arbeitgeber schreiben ihn in Stellenanzeigen, und viele Ämter zwischen Zwickau und Gera verwenden ihn bis heute in Merkblättern und Formularen.
Für dich heißt das vor allem: Lass dich vom Namen nicht verunsichern. Wenn dein neuer Chef in Chemnitz einen Gesundheitspass verlangt und dein ON7 Zertifikat "Bescheinigung über die Belehrung nach § 43 Abs. 1 IfSG" heißt, ist das kein Widerspruch - genau dieses Dokument ist gemeint. Entscheidend ist der Inhalt der Bescheinigung, nicht die Überschrift, unter der man sie in deiner Region kennt.
Sichere Bezahlung
So beantragst du deinen Gesundheitspass online
Ohne Termin, ohne Anfahrt: In ca. 15 Minuten von der Anmeldung zum fertigen Zertifikat.
Belehrung online kaufen
Kurs für 25€ buchen
Ausweis-Identifizierung
Identität per Webcam oder Smartphone verifizieren
Video-Schulung ansehen
Video-Schulung ansehen
Zertifikat erhalten
Sofortiger Download nach Abschluss
Gesundheitsamt oder online: zwei Wege zum Gesundheitspass
Der klassische Weg führt über das örtliche Gesundheitsamt: Termin buchen, hinfahren, die Belehrung im Gruppenraum absitzen, Bescheinigung abholen. Die Gebühren variieren je nach Stadt und liegen Stand 2026 meist zwischen 20 und 35 Euro. Der eigentliche Preis ist aber die Zeit: In vielen Städten sind Belehrungstermine Tage bis Wochen im Voraus ausgebucht - unpraktisch, wenn dein neuer Job in der Küche schon nächste Woche beginnt.
Der zweite Weg ist die Online-Belehrung. Die vom Gesundheitsamt beauftragte Ärztin führt die Belehrung per Video durch - rechtlich gleichwertig zur Belehrung im Amt und bundesweit anerkannt. Du zahlst 25 Euro, startest jederzeit ohne Termin und hältst dein Zertifikat nach ca. 15 Minuten als PDF in der Hand - digital an den Arbeitgeber geschickt oder ausgedruckt am Arbeitsplatz hinterlegt, wo es bei Kontrollen der Lebensmittelüberwachung vorzeigbar sein muss.
Wer braucht den Gesundheitspass?
Die Belehrung ist Pflicht für alle, die erstmals gewerbsmäßig mit bestimmten Lebensmitteln umgehen oder in Küchen von Gaststätten und Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten. Typische Beispiele:
- Köchinnen und Köche, Küchenhilfen und Spülkräfte in Restaurants, Cafés und Kantinen
- Servicekräfte, die Speisen zubereiten oder offen ausgeben
- Beschäftigte in Bäckereien, Metzgereien und an Frischetheken im Lebensmitteleinzelhandel
- Mitarbeitende in Catering, Imbiss und Foodtrucks
- Personal in Küchen von Kitas, Schulen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen
Entscheidend ist die Tätigkeit, nicht der Jobtitel: Auch Minijobber, Aushilfen, Praktikantinnen und Saisonkräfte brauchen den Gesundheitspass, bevor sie zum ersten Mal mit sensiblen Lebensmitteln arbeiten. Eine detaillierte Übersicht findest du auf der Seite Wer muss belehrt werden?
Wie lange gilt der Gesundheitspass?
Die gute Nachricht: Die Erstbelehrung ist zeitlich unbefristet gültig. Du musst den Gesundheitspass nicht regelmäßig neu beantragen. Zwei Regeln solltest du trotzdem kennen: Erstens musst du deine Tätigkeit im Lebensmittelbereich innerhalb von 3 Monaten nach der Belehrung aufnehmen - verstreicht die Frist ungenutzt, brauchst du eine neue Erstbelehrung. Zweitens ist dein Arbeitgeber verpflichtet, dich nach Arbeitsbeginn regelmäßig nachzubelehren, in der Regel alle 2 Jahre.
Diese Auffrischung ist keine neue Erstbelehrung, sondern eine kürzere Folgebelehrung - auch die erledigst du bei ON7 online. Alle Details zu Fristen und Nachweisen liest du im Ratgeber Gültigkeit des Gesundheitszeugnisses.
Umzug oder Pendeln: dein Gesundheitspass zieht einfach mit
Viele, die in Sachsen oder Thüringen ihre Belehrung machen, arbeiten später woanders: das Studium in Jena, der Saisonjob an der Ostsee, der Umzug von Leipzig nach München. Die gute Nachricht: Die Bescheinigung nach § 43 IfSG ist an kein Bundesland gebunden. Du musst sie beim Umzug weder umschreiben lassen noch neu beantragen - sie gilt am neuen Wohnort genauso wie am alten.
Dasselbe gilt fürs Pendeln über Landesgrenzen: Wer im Vogtland wohnt und in Oberfranken kellnert oder von Erfurt aus in einem hessischen Betrieb arbeitet, braucht keine zweite Belehrung. Rechne nur damit, dass das Dokument am neuen Arbeitsort anders genannt wird - in Bayern eher Gesundheitszeugnis, in Berlin Rote Karte. Zeig einfach dein Zertifikat vor: Der Arbeitgeber muss den Nachweis am Arbeitsplatz verfügbar halten, egal unter welchem Namen er danach gefragt hat.
Praktisch ist dabei das digitale Format: Dein ON7 Zertifikat liegt als PDF in deinem Postfach und auf deinem Handy. Es geht beim Umzug nicht in einem Karton verloren, du schickst es dem neuen Arbeitgeber in Sekunden weiter und druckst es bei Bedarf einfach neu aus. So bleibt der Nachweis über Jahre griffbereit - auch wenn zwischen deiner Erstbelehrung und dem dritten Jobwechsel ein halbes Land liegt.
Das sagen unsere Kunden
Über 10.000 Personen vertrauen uns bereits.

“Der Ablauf war wirklich einfach und sehr verständlich. Das Zertifikat hatte ich noch am selben Tag.”
Emre Kaya
Neuer Mitarbeiter
München

“Schnell, klar erklärt und komplett online. Genau so habe ich es mir vorgestellt.”
Anna L.
Erstbelehrung
Köln

“Sehr angenehm aufgebaut. Die Identifizierung lief reibungslos und das Zertifikat kam sofort.”
Sandra M.
Tätigkeitsstart
Hamburg
Häufige Fragen zum Gesundheitspass
Ist der Gesundheitspass dasselbe wie das Gesundheitszeugnis?
Wo beantrage ich den Gesundheitspass: beim Gesundheitsamt oder online?
Was kostet der Gesundheitspass in Leipzig, Chemnitz oder Erfurt?
Brauche ich einen Termin für den Gesundheitspass?
Warum heißt die Bescheinigung in Sachsen und Thüringen Gesundheitspass?
Gilt der online beantragte Gesundheitspass bundesweit?
Was steht im Gesundheitspass eigentlich drin?
Gehört zum Gesundheitspass eine ärztliche Untersuchung?
Quellen und rechtliche Grundlagen
- § 43 IfSG - Belehrung, Bescheinigung des Gesundheitsamtes - Gesetzestext zur Erstbelehrung und Bescheinigung für Tätigkeiten im Lebensmittelbereich (gesetze-im-internet.de).
- § 42 IfSG - Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote - Gesetzestext zu Tätigkeitsverboten beim Umgang mit Lebensmitteln (gesetze-im-internet.de).
- RKI - Belehrungsbögen gemäß § 34 IfSG und § 43 IfSG - Offizielle Belehrungsbögen und Merkblätter des Robert Koch-Instituts in mehreren Sprachen.