Gesundheitszeugnis beantragen - online in ca. 15 Minuten
Du willst dein Gesundheitszeugnis beantragen? Absolviere die Infektionsschutzbelehrung nach § 43 IfSG komplett online: ohne Termin, für 25 Euro, mit sofortiger PDF-Bescheinigung - bundesweit anerkannt.
- Offiziell nach § 43 IfSG
- Ohne Termin
- Ca. 15 Minuten
- Sofort als PDF
Zwei Wege zum Gesundheitszeugnis: Gesundheitsamt oder online
Wenn du ein Gesundheitszeugnis beantragen willst, hast du in Deutschland genau zwei Möglichkeiten - und beide führen zu einer gültigen Bescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Der Unterschied liegt nicht im Ergebnis, sondern im Aufwand: Termin, Anfahrt und Wartezeit auf der einen Seite, ein halber Kaffee am Handy auf der anderen. Hier ist der ehrliche Vergleich.
Weg 1: beim Gesundheitsamt
Der klassische Weg: Du suchst das Gesundheitsamt an deinem Wohn- oder Arbeitsort heraus, buchst einen Belehrungstermin und erscheinst persönlich.
- Termin nötig, je nach Stadt mehrere Tage bis Wochen Wartezeit
- Persönliches Erscheinen mit Anfahrt zum Amtsgebäude
- Gebühr regional unterschiedlich, meist 15 bis 38 Euro (Stand: 2026)
- Belehrung als Gruppentermin zu festen Uhrzeiten
- Bescheinigung in der Regel als Papierdokument vor Ort
Weg 2: online bei ON7
Derselbe gesetzliche Rahmen, nur ohne Behördengang: Die Belehrung läuft digital ab und die Bescheinigung wird direkt im Anschluss ausgestellt.
- Sofort starten, rund um die Uhr, auch am Wochenende
- Fester Preis: 25 Euro, keine Anfahrt, kein Urlaubstag
- In ca. 15 Minuten am Handy oder Laptop erledigt
- Belehrung unter Verantwortung einer vom Gesundheitsamt beauftragten Ärztin
- Bescheinigung sofort als PDF, bundesweit gültig
Beide Wege sind offiziell. Der Behördenweg lohnt sich, wenn dein Amt kurzfristig Termine frei hat und die Gebühr dort unter 25 Euro liegt. Sobald du aber schnell anfangen musst oder der nächste freie Termin Wochen entfernt liegt, ist die Online-Belehrung die praktischere Wahl. Einen ausführlichen Vergleich beider Wege findest du im Ratgeber Online oder Gesundheitsamt, eine Übersicht der regionalen Gebühren im Artikel Was kostet das Gesundheitszeugnis?.
Was du eigentlich beantragst: die Bescheinigung nach § 43 IfSG
"Gesundheitszeugnis beantragen" klingt nach Formularen, Aktenzeichen und Wartemarke - tatsächlich gibt es aber gar keinen klassischen Antrag. Das Dokument, das Arbeitgeber in Küche, Gastronomie, Lebensmittelhandel und Gemeinschaftsverpflegung sehen wollen, heißt offiziell Bescheinigung über die Belehrung nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz. Du füllst nichts aus und reichst nichts ein: Du nimmst an einer Belehrung zu Infektionsschutz und Lebensmittelhygiene teil, bestätigst, dass bei dir keine Hinderungsgründe im Sinne von § 42 IfSG vorliegen, und bekommst dafür die Bescheinigung ausgestellt.
Verwirrend sind vor allem die vielen Namen für dasselbe Papier. Ob du eine Gesundheitsbescheinigung beantragen willst, eine rote Karte, einen Lebensmittelschein, einen Gesundheitspass oder eine Hygienebelehrung - gemeint ist immer die gleiche Belehrung nach § 43 IfSG. "Rote Karte beantragen" sagt man vor allem in Hessen, wo die Bescheinigung traditionell auf rotem Papier gedruckt wurde; "Lebensmittelschein beantragen" hört man überall dort, wo es schlicht um Arbeit mit Lebensmitteln geht. Auch die Lebensmittelbelehrung ist kein eigenes Dokument, sondern nur ein weiterer Alltagsname.
Wichtig für dich ist nur eine Unterscheidung: Machst du die Belehrung zum ersten Mal, brauchst du die Erstbelehrung - sie ist gesetzlich Pflicht, bevor du erstmals mit Lebensmitteln arbeitest, und die Bescheinigung darf bei Tätigkeitsbeginn nicht älter als 3 Monate sein. Hast du schon eine Bescheinigung und dein Arbeitgeber will eine Auffrischung, ist die Folgebelehrung (alle 2 Jahre üblich, 18 Euro) das Richtige. Eine ärztliche Untersuchung gehört seit 2001 in keinem der beiden Fälle mehr dazu.
Sichere Bezahlung
So einfach funktioniert's
In nur 4 Schritten zum Gesundheitszeugnis
Belehrung online kaufen
Kurs für 25€ buchen
Ausweis-Identifizierung
Identität per Webcam oder Smartphone verifizieren
Video-Schulung ansehen
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Zertifikat erhalten
Sofortiger Download nach Abschluss
So beantragst du dein Gesundheitszeugnis online, Schritt für Schritt
Der ganze Vorgang ist bewusst so gebaut, dass du ihn in einer Pause am Handy schaffst. Es gibt keine Behördensprache, keine Anlagen zum Hochladen und keinen Bescheid, auf den du warten musst - du arbeitest die Belehrung einfach von vorne bis hinten durch.
- Anmelden und bezahlen. Du gibst deinen Namen und deine E-Mail-Adresse ein und zahlst die 25 Euro, zum Beispiel per Karte, PayPal oder Apple Pay. Damit ist der "Antrag" auch schon gestellt - mehr Bürokratie gibt es nicht.
- Belehrung durcharbeiten. In kurzen, verständlichen Kapiteln lernst du, worauf es beim Umgang mit Lebensmitteln ankommt: Krankheitserreger, Hygieneregeln und die Tätigkeitsverbote nach § 42 IfSG. Du bestimmst das Tempo selbst und kannst jederzeit pausieren.
- Verständnisfragen beantworten und Identität bestätigen. Ein kurzer Test stellt sicher, dass du die Inhalte verstanden hast. Anschließend bestätigst du mit deinem Ausweisdokument, dass die Bescheinigung wirklich dir gehört.
- PDF herunterladen. Deine Bescheinigung wird sofort ausgestellt, steht direkt zum Download bereit und liegt zusätzlich in deinem E-Mail-Postfach. Ab jetzt kannst du sie jedem Arbeitgeber vorlegen.
Vom ersten Klick bis zum fertigen Dokument vergehen bei den meisten rund 15 Minuten. Wer schon einmal morgens um sieben vor einem Amtsgebäude in der Schlange stand, weiß, wie viel das wert ist.
Was du brauchst - und was du am Ende in der Hand hast
Der vielleicht größte Unterschied zum Behördengang: Für den Online-Weg musst du nichts vorbereiten. Keine Kopien, kein Passfoto, kein ausgedrucktes Formular, kein ärztliches Attest.
Das brauchst du
- Ein Smartphone, Tablet oder einen Laptop mit Internet - mehr Technik ist nicht nötig.
- Ein Ausweisdokument für die kurze Identitätsprüfung, damit die Bescheinigung eindeutig auf dich ausgestellt wird.
- Ca. 15 Minuten Zeit - die Belehrung lässt sich unterbrechen und später fortsetzen.
Das bekommst du
- Deine Bescheinigung nach § 43 Abs. 1 IfSG als PDF - sofort zum Download und zusätzlich per E-Mail.
- Ein bundesweit gültiges Dokument, das du deinem Arbeitgeber digital weiterleiten oder ausgedruckt vorlegen kannst.
- Dauerhaften Zugriff auf das PDF - bei Verlust lädst du es einfach erneut herunter.
Ausgestellt wird die Bescheinigung unter Verantwortung von Dr. med. Milena Robinzonov, einer vom Gesundheitsamt beauftragten Ärztin. Genau das macht den Online-Weg offiziell: Die Belehrung erfüllt dieselben gesetzlichen Anforderungen wie der Termin im Amt.
Gesundheitszeugnis neu beantragen: bei Verlust oder nach Jahren
Viele suchen nicht ihr erstes Gesundheitszeugnis, sondern müssen ein Gesundheitszeugnis neu beantragen: Die alte Papierbescheinigung ist beim Umzug verschwunden, liegt noch beim früheren Arbeitgeber oder stammt aus einer Belehrung vor vielen Jahren. Die gute Nachricht: Deine Belehrung selbst verliert nicht automatisch ihre Gültigkeit - nur der Nachweis fehlt. Ohne Nachweis kannst du gegenüber einem neuen Arbeitgeber aber nichts belegen.
Beim Gesundheitsamt bekommst du ein Duplikat nur, wenn deine damalige Teilnahme dort noch auffindbar ist - je nach Amt bedeutet das Telefonwarteschleife, erneutes Erscheinen oder eine zusätzliche Gebühr. Der oft schnellere Weg: Du absolvierst die Belehrung einfach noch einmal online und hast in ca. 15 Minuten wieder einen aktuellen Nachweis als PDF. Der ist für Arbeitgeber sogar attraktiver als ein vergilbtes Duplikat, denn viele Betriebe wollen ohnehin eine Auffrischung sehen, die nicht älter als 2 Jahre ist. Was das hessische Original angeht: Warum die Bescheinigung dort "rote Karte" heißt und wie die Ämter mit Ersatz umgehen, erklärt der Ratgeber Rote Karte vom Gesundheitsamt.
Ein online ausgestelltes Dokument kann übrigens gar nicht mehr verloren gehen: Das PDF bleibt in deinem E-Mail-Postfach und lässt sich jederzeit erneut herunterladen - ohne neuen Antrag, ohne neue Kosten. Stand 2026 ist das der einfachste Schutz gegen den Klassiker "Zeugnis weg, Job beginnt Montag".
Das sagen unsere Kunden
Über 10.000 Personen vertrauen uns bereits.

“Der Ablauf war wirklich einfach und sehr verständlich. Das Zertifikat hatte ich noch am selben Tag.”
Emre Kaya
Neuer Mitarbeiter
München

“Schnell, klar erklärt und komplett online. Genau so habe ich es mir vorgestellt.”
Anna L.
Erstbelehrung
Köln

“Sehr angenehm aufgebaut. Die Identifizierung lief reibungslos und das Zertifikat kam sofort.”
Sandra M.
Tätigkeitsstart
Hamburg
Häufige Fragen zum Beantragen des Gesundheitszeugnisses
Wo kann ich ein Gesundheitszeugnis beantragen?
Was kostet es, ein Gesundheitszeugnis zu beantragen?
Brauche ich einen Termin, um das Gesundheitszeugnis zu beantragen?
Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?
Wie schnell bekomme ich das Gesundheitszeugnis nach dem Beantragen?
Kann mein Arbeitgeber das Gesundheitszeugnis für mich beantragen oder bezahlen?
Wie kann ich ein Gesundheitszeugnis neu beantragen, wenn ich meins verloren habe?
Muss ich für das Gesundheitszeugnis zum Arzt oder zu einer Untersuchung?
Quellen und rechtliche Grundlagen
- § 43 IfSG - Belehrung, Bescheinigung des Gesundheitsamtes - Gesetzestext zur Erstbelehrung und Bescheinigung für Tätigkeiten im Lebensmittelbereich (gesetze-im-internet.de).
- § 42 IfSG - Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote - Gesetzestext zu Tätigkeitsverboten beim Umgang mit Lebensmitteln (gesetze-im-internet.de).
- RKI - Belehrungsbögen gemäß § 34 IfSG und § 43 IfSG - Offizielle Belehrungsbögen und Merkblätter des Robert Koch-Instituts in mehreren Sprachen.