Hygienebelehrung online machen - gültig nach § 43 IfSG

Die Hygienebelehrung ist die amtliche Infektionsschutzbelehrung nach § 43 IfSG. Bei uns machst du sie komplett online: 25 Euro, ca. 15 Minuten, Zertifikat sofort als PDF - bundesweit anerkannt.

  • § 43 IfSG
  • 25 Euro
  • Ca. 15 Minuten
  • Sofort als PDF
Hygienebelehrung als abgehakte Checkliste mit Hygiene-Siegel nach § 43 IfSG
Zertifiziert durch
Fachärztin für Arbeitsmedizin · Gesundheitsamt München, Bad Tölz-Wolfratshausen

Was ist eine Hygienebelehrung?

Eine Hygienebelehrung ist im Berufsalltag fast immer dasselbe wie die Infektionsschutzbelehrung nach § 43 Abs. 1 IfSG - die amtliche Erstbelehrung, die du brauchst, bevor du beruflich mit Lebensmitteln arbeitest. Gesundheitsämter, Arbeitgeber und Stellenanzeigen verwenden viele Namen für dieses eine Dokument: Früher hieß es Gesundheitszeugnis oder Rotes Heft, heute sagen manche auch Hygieneausweis. Gemeint ist immer dieselbe Bescheinigung.

Bei der Belehrung erklärt dir eine Ärztin, welche Infektionskrankheiten beim Umgang mit Lebensmitteln gefährlich werden können, bei welchen Symptomen du vorübergehend nicht arbeiten darfst und wie du dich und andere schützt. Wichtig: Es findet keine ärztliche Untersuchung statt - es geht um Wissen und um deine schriftliche Erklärung, nicht um einen Gesundheitscheck.

Für die Hygienebelehrung musst du heute nicht mehr zum Gesundheitsamt. Unsere Online-Belehrung wird von Dr. med. Milena Robinzonov verantwortet, einer vom Gesundheitsamt beauftragten Ärztin. Du machst sie am Handy oder Laptop in ca. 15 Minuten, zahlst 25 Euro und bekommst dein bundesweit gültiges Zertifikat sofort als PDF. Alle Schritte im Detail findest du auch unter Gesundheitszeugnis beantragen.

Hygienebelehrung ist nicht Hygieneschulung

Der Begriff sorgt oft für Verwirrung, weil es zwei verschiedene Pflichten gibt, die beide "Hygiene" im Namen tragen. Diese Seite führt zur amtlichen Belehrung nach § 43 IfSG - der Bescheinigung, die du persönlich brauchst, bevor du anfängst. Die betriebliche Schulung ist etwas anderes:

Hygienebelehrung (§ 43 IfSG)

Einmalige amtliche Erstbelehrung vor dem ersten Arbeitstag, durchgeführt vom Gesundheitsamt oder einer beauftragten Ärztin. Du bekommst ein persönliches Zertifikat, das dir gehört und das du beim Jobwechsel mitnimmst. Genau diese Belehrung machst du auf dieser Seite online.

Hygieneschulung (LMHV)

Regelmäßige betriebliche Schulung nach der Lebensmittelhygiene-Verordnung, die dein Arbeitgeber organisiert - meist einmal pro Jahr. Sie ersetzt die Belehrung nach § 43 IfSG nicht. Mehr dazu liest du auf unserer Seite zur Hygieneschulung.

Kurz gesagt: Verlangt dein Arbeitgeber eine Hygienebelehrung, bevor du anfängst, ist praktisch immer die Belehrung nach § 43 IfSG gemeint. Die beiden Begriffe vergleichen wir ausführlich im Ratgeber Hygienebelehrung oder Infektionsschutzbelehrung?

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Wer verlangt eine Hygienebelehrung?

In vielen Regionen sprechen die Gesundheitsämter selbst von der Hygienebelehrung, wenn sie die Erstbelehrung nach § 43 IfSG meinen - auf ihren Terminseiten, in Merkblättern und am Telefon. Deshalb taucht das Wort auch so oft in Arbeitsverträgen, Stellenanzeigen und Checklisten fürs Onboarding auf. Wenn dir also jemand sagt "bring die Hygienebelehrung vom Gesundheitsamt mit", brauchst du genau das Zertifikat, das du hier online bekommst.

Für deinen Arbeitgeber ist der Nachweis keine Formalität: Er darf dich ohne gültige Belehrung nicht mit Lebensmitteln arbeiten lassen und muss die Bescheinigung bei Kontrollen der Lebensmittelüberwachung vorlegen können. Darum wird die Hygienebelehrung meist schon vor dem ersten Arbeitstag verlangt - oft zusammen mit den Vertragsunterlagen.

Das gilt übrigens unabhängig davon, wie viel du arbeitest: Auch für einen Minijob, ein Praktikum, die Saisonstelle im Biergarten oder das Probearbeiten in der Küche brauchst du die Belehrung, sobald du dort regelmäßig mit Lebensmitteln umgehst. Gerade wer kurzfristig anfängt, profitiert davon, die Hygienebelehrung online zu machen, statt auf einen Termin beim Amt zu warten.

Gesundheitsämter nennen die Erstbelehrung selbst oft so
Arbeitgeber vor dem ersten Arbeitstag mit Lebensmitteln
Gastronomie, Bäckereien, Metzgereien und Lebensmittelhandel
Küchen in Kitas, Schulen, Pflegeheimen und Kliniken

Gut zu wissen: Es gibt kein zentrales Register für Belehrungen. Dein Zertifikat ist der Nachweis - bewahre das PDF gut auf und gib deinem Arbeitgeber eine Kopie. Beim Jobwechsel nimmst du es einfach mit, eine neue Erstbelehrung ist dann nicht nötig.

So fordern Arbeitgeber die Hygienebelehrung ein

In der Praxis taucht die Hygienebelehrung meist als Punkt auf der Onboarding-Checkliste auf: Die Personalabteilung schickt dir mit dem Arbeitsvertrag eine Liste der Unterlagen, die vor dem ersten Tag vorliegen müssen - Steuer-ID, Sozialversicherungsnummer, Bankverbindung und eben die Bescheinigung nach § 43 IfSG. Manche Betriebe nehmen die Belehrung sogar direkt in den Vertrag auf, etwa mit einer Klausel, dass die Tätigkeit erst nach Vorlage des Nachweises aufgenommen werden darf. Weil du dein Zertifikat bei uns als PDF bekommst, kannst du es einfach per E-Mail an die Personalabteilung weiterleiten - das Original bleibt bei dir.

Dass dein Arbeitgeber so genau nachfragt, hat einen rechtlichen Grund: Nach § 43 Abs. 4 IfSG muss er dich nach Aufnahme der Tätigkeit und danach alle zwei Jahre erneut über die Tätigkeitsverbote informieren und diese Wiederholungen dokumentieren. Deine Erstbelehrung ist dafür die Grundlage - ohne sie kann er dich gar nicht regulär einsetzen. Deshalb wandert eine Kopie in die Personalakte, damit bei einer Kontrolle der Lebensmittelüberwachung alles griffbereit ist.

Typische Situationen, in denen der Nachweis verlangt wird: die Einladung zum Probearbeiten mit dem Hinweis "bring bitte deine Hygienebelehrung mit", die Zeitarbeitsfirma, die das Zertifikat vor dem ersten Einsatz in deinem Profil hinterlegen will, oder der Caterer, der dich kurzfristig für ein Event bucht und den Nachweis noch am selben Tag braucht. Steht dein erster Arbeitstag schon kurz bevor, ist die Online-Belehrung der verlässlichste Weg: Du startest sofort, brauchst keinen Termin und hast das PDF rechtzeitig parat.

Sichere Bezahlung

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So einfach funktioniert's

In nur 4 Schritten zum Gesundheitszeugnis

1

Belehrung online kaufen

Kurs für 25€ buchen

2

Ausweis-Identifizierung

Identität per Webcam oder Smartphone verifizieren

3

Video-Schulung ansehen

Video-Schulung ansehen

4

Zertifikat erhalten

Sofortiger Download nach Abschluss

Ablauf, Gültigkeit und Kosten im Überblick

In der Online-Belehrung siehst du kurze, verständliche Video-Lektionen: Übertragungswege von Krankheitserregern, Tätigkeitsverbote bei Symptomen wie Durchfall, Erbrechen oder infizierten Wunden und die wichtigsten Hygieneregeln im Umgang mit Lebensmitteln. Zwischendurch beantwortest du Verständnisfragen, am Ende bestätigst du deine Identität. Inhaltlich entspricht das der Belehrung beim Gesundheitsamt - die Themen gibt das Infektionsschutzgesetz vor, das Robert Koch-Institut stellt dazu offizielle Belehrungsmaterialien bereit.

Für den Jobstart gilt die 3-Monats-Regel: Am ersten Arbeitstag darf deine Bescheinigung nicht älter als drei Monate sein. Danach ist die Erstbelehrung unbefristet gültig. Viele Arbeitgeber verlangen zusätzlich alle zwei Jahre eine Auffrischung - die Folgebelehrung gibt es bei uns für 18 Euro.

Die Hygienebelehrung kostet bei uns 25 Euro - inklusive Belehrung durch die beauftragte Ärztin, Identitätsprüfung und Zertifikat als PDF. Es gibt keine versteckten Gebühren und keine Wartezeit auf einen Termin. In vielen Städten ist das nicht nur bequemer, sondern oft auch schneller als der Weg über das örtliche Gesundheitsamt, wo du je nach Region wochenlang auf einen freien Termin warten kannst.

Diese Themen behandelt die Hygienebelehrung

Inhaltlich dreht sich die Belehrung um die Krankheitserreger, die in § 42 IfSG genannt sind: Salmonellen, Shigellen, EHEC-Bakterien, Noroviren als häufige Auslöser infektiöser Magen-Darm-Erkrankungen, Hepatitis-A- und Hepatitis-E-Viren sowie die Erreger von Typhus, Paratyphus und Cholera. Du lernst, wie diese Erreger über Lebensmittel weitergegeben werden - oft über die Hände, über Arbeitsflächen oder über rohe Zutaten - und warum schon kleine Hygienefehler in einer Küche viele Menschen gleichzeitig treffen können.

Der zweite Schwerpunkt sind die Tätigkeitsverbote: In welchen Situationen darfst du vorübergehend nicht mit Lebensmitteln arbeiten? Dazu gehören nicht nur akute Magen-Darm-Beschwerden, sondern auch infizierte Wunden und bestimmte Hauterkrankungen an Händen oder Unterarmen, über die Erreger auf Lebensmittel gelangen können. Die Belehrung erklärt dir, worauf du achten musst und wann eine Pause vom Umgang mit Lebensmitteln Pflicht ist - nicht als Schikane, sondern als Schutz für Gäste, Kundinnen und dich selbst.

Am Ende gibst du eine schriftliche Erklärung ab: Du bestätigst, dass dir keine Tatsachen bekannt sind, die bei dir ein Tätigkeitsverbot begründen. Diese Erklärung gehört fest zur Belehrung nach § 43 IfSG und macht aus dem vermittelten Wissen eine verbindliche Zusage. Treten später entsprechende Symptome auf, bist du verpflichtet, das deinem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. Genau dieses Zusammenspiel aus Wissen und Eigenverantwortung ist der Kern der Hygienebelehrung - und der Grund, warum sie vor dem ersten Arbeitstag stehen muss.

Das sagen unsere Kunden

Über 10.000 Personen vertrauen uns bereits.

4.6/5 @ Trustpilot
Emre Kaya

“Der Ablauf war wirklich einfach und sehr verständlich. Das Zertifikat hatte ich noch am selben Tag.”

Emre Kaya

Neuer Mitarbeiter

München

Anna L.

“Schnell, klar erklärt und komplett online. Genau so habe ich es mir vorgestellt.”

Anna L.

Erstbelehrung

Köln

Sandra M.

“Sehr angenehm aufgebaut. Die Identifizierung lief reibungslos und das Zertifikat kam sofort.”

Sandra M.

Tätigkeitsstart

Hamburg

Alle Fragen geklärt

Ist die Hygienebelehrung dasselbe wie die Infektionsschutzbelehrung?
Ja. Hygienebelehrung ist der umgangssprachliche Name für die Infektionsschutzbelehrung nach § 43 IfSG. Gesundheitsämter, Arbeitgeber und Stellenanzeigen verwenden beide Begriffe für dieselbe amtliche Erstbelehrung, und das Zertifikat am Ende ist identisch.
Wer verlangt eine Hygienebelehrung?
Meistens dein Arbeitgeber, bevor du zum ersten Mal beruflich mit Lebensmitteln arbeitest, etwa in Küche, Gastronomie, Bäckerei oder Catering. Die rechtliche Grundlage ist § 43 IfSG: Ohne die Belehrung darfst du diese Tätigkeiten nicht aufnehmen. Auch Zeitarbeitsfirmen und Behörden fragen den Nachweis regelmäßig ab.
Ist die Hygienebelehrung online gültig?
Ja. Die Belehrung nach § 43 IfSG darf von einer vom Gesundheitsamt beauftragten Ärztin durchgeführt werden, auch online. Unsere Hygienebelehrung verantwortet Dr. med. Milena Robinzonov, und dein Zertifikat ist bundesweit gültig.
Was kostet die Hygienebelehrung?
Bei uns kostet die Hygienebelehrung 25 Euro, ohne versteckte Gebühren. Enthalten sind die Online-Belehrung, die Prüfung deiner Identität und das Zertifikat als PDF. Die Auffrischung per Folgebelehrung alle zwei Jahre kostet 18 Euro.
Wie lange ist die Hygienebelehrung gültig?
Am ersten Arbeitstag darf deine Bescheinigung nicht älter als drei Monate sein. Danach gilt die Erstbelehrung unbefristet, auch beim Jobwechsel. Viele Arbeitgeber verlangen zusätzlich alle zwei Jahre eine Folgebelehrung als Auffrischung.
Was passiert bei der Hygienebelehrung?
Du siehst kurze Video-Lektionen zu Infektionsschutz und Hygiene beim Umgang mit Lebensmitteln, beantwortest Verständnisfragen und bestätigst deine Identität. Eine ärztliche Untersuchung findet nicht statt. Danach bekommst du dein Zertifikat sofort als PDF, insgesamt dauert das ca. 15 Minuten.
Für welche Berufe brauche ich die Hygienebelehrung?
Maßgeblich ist § 42 IfSG: Belehrt werden muss, wer bestimmte leicht verderbliche Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt oder in der Küche einer Gaststätte bzw. Gemeinschaftseinrichtung tätig ist. Ob dein konkreter Job darunter fällt, schlüsseln unsere Seiten zum Hygieneausweis (Gastronomie) und zur Lebensmittelbelehrung im Detail auf.
Ersetzt die Hygienebelehrung die jährliche Hygieneschulung im Betrieb?
Nein. Die Hygienebelehrung nach § 43 IfSG ist die einmalige amtliche Erstbelehrung vor Tätigkeitsbeginn. Die Hygieneschulung nach der Lebensmittelhygiene-Verordnung ist eine betriebliche Schulung, die dein Arbeitgeber regelmäßig organisiert. Je nach Job brauchst du beides, sie ersetzen sich nicht gegenseitig.
Du hast weitere Fragen? Schreib uns hier.

Quellen und rechtliche Grundlagen