Lebensmittelbelehrung online - für alle Lebensmittelberufe

Die Lebensmittelbelehrung nach § 43 IfSG komplett online: 25 Euro, rund 15 Minuten, dein Zertifikat sofort als PDF - bundesweit anerkannt für alle Berufe rund um Lebensmittel.

  • § 43 IfSG
  • 25 Euro
  • Ca. 15 Minuten
  • Sofort als PDF
Mitarbeiterin in der Gastronomie bereitet Lebensmittel zu
Zertifiziert durch
Fachärztin für Arbeitsmedizin · Gesundheitsamt München, Bad Tölz-Wolfratshausen

Was ist die Lebensmittelbelehrung?

Lebensmittelbelehrung ist der Name, den viele Arbeitgeber im Lebensmittelbereich verwenden, wenn sie vor dem ersten Arbeitstag eine Bescheinigung sehen wollen. Gemeint ist immer dasselbe amtliche Dokument: die Belehrung nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG), umgangssprachlich auch Gesundheitszeugnis genannt. Der Begriff trifft die Sache genau: Die Belehrung richtet sich an alle, die beruflich mit Lebensmitteln umgehen - in der Küche, an der Theke, in der Produktion oder im Verkauf.

Inhaltlich dreht sich alles um eine Frage: Wann darfst du in einem Lebensmittelberuf vorübergehend nicht arbeiten? § 42 IfSG legt fest, bei welchen Krankheiten und Symptomen ein Tätigkeitsverbot greift, von ansteckenden Durchfallerkrankungen bis zu infizierten Wunden an den Händen. Genau diese Verbote vermittelt dir die Belehrung; am Ende gibst du die Erklärung ab, dass dir keine Hinderungsgründe bekannt sind, und erhältst ein bundesweit gültiges Zertifikat. Eine ärztliche Untersuchung findet dabei nicht statt.

Je nach Region kursieren weitere Namen für dieselbe Bescheinigung: Manche sprechen von der Hygienebelehrung, andere vom Lebensmittelschein oder Hygieneausweis. Wie du das Dokument Schritt für Schritt bekommst, zeigt unsere Seite Gesundheitszeugnis beantragen. Rechtlich handelt es sich beim ersten Mal um die Erstbelehrung; danach frischt dein Arbeitgeber das Wissen alle zwei Jahre mit einer Folgebelehrung auf.

Gefragt wird danach in praktisch jeder Einstellungssituation im Lebensmittelbereich: bei der Festanstellung genauso wie beim Minijob, bei Zeitarbeit in der Küche, beim Probearbeiten und in der Saisonarbeit. Ob Vollzeitkoch oder Aushilfe für zwei Abende pro Woche spielt für die Pflicht keine Rolle - entscheidend ist die Tätigkeit, nicht der Stundenumfang.

Bei ON7 machst du die Lebensmittelbelehrung komplett online: Sie kostet 25 Euro, dauert rund 15 Minuten und dein Zertifikat kommt sofort als PDF - durchgeführt von einer vom Gesundheitsamt beauftragten Ärztin, ohne Termin und ohne Weg zum Amt. Das Zertifikat erfüllt die Anforderungen des § 43 IfSG und gilt bundesweit.

Diese Lebensmittel lösen die Belehrungspflicht aus

Nicht jeder Umgang mit Essen ist belehrungspflichtig. § 42 IfSG nennt eine feste Liste leicht verderblicher Lebensmittel, bei denen Krankheitserreger besonders leicht übertragen werden. Wer eines davon gewerbsmäßig herstellt, behandelt oder verkauft und es dabei berührt, braucht vorher die Belehrung.

Fleisch und Geflügel
Milch und Milcherzeugnisse
Fisch, Krebs- und Weichtiere
Eiprodukte
Säuglings- und Kleinkindernahrung
Speiseeis
Backwaren mit Füllung
Feinkost- und Rohkostsalate
Sprossen und Keimlinge

Dazu kommt eine zweite Gruppe, die oft übersehen wird: Wer in Küchen von Gaststätten, Kantinen, Cafés oder Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeitet, fällt ebenfalls unter die Pflicht - auch dann, wenn er nur mit Geschirr, Besteck oder Arbeitsflächen in Kontakt kommt, etwa als Spülkraft oder Servicemitarbeiter. Entscheidend ist die Küche als Arbeitsort, nicht die Berufsbezeichnung.

Konkret heißt das: Koch und Küchenhilfe brauchen die Belehrung genauso wie die Bäckereifachverkäuferin, der Metzger, das Team im Foodtruck, Caterer, Eisdielen-Personal, Mitarbeitende an der Frischetheke im Supermarkt und die Hauswirtschaftskraft in der Kita- oder Schulküche. Welche Berufe im Detail betroffen sind und welche Nachweise Arbeitgeber üblicherweise sehen wollen, erklärt unser Ratgeber Gesundheitszeugnis für Lebensmittelberufe. Für Gastronomie-Teams haben wir außerdem eine eigene Seite zur Belehrung in der Gastronomie.

Und was ist mit dem Kuchenstand beim Vereinsfest? Die Pflicht nach § 43 IfSG gilt für die gewerbsmäßige Tätigkeit. Wer nur gelegentlich ehrenamtlich Waffeln backt oder am Grill des Sportvereins hilft, braucht in den meisten Bundesländern keine förmliche Belehrung; viele Gesundheitsämter geben dafür Hygienemerkblätter heraus. Sobald du aber regelmäßig in einer Vereins-, Gemeinde- oder Schulküche mitarbeitest oder für deine Hilfe bezahlt wirst, bist du auf der sicheren Seite, wenn du die Belehrung machst - sie kostet wenig, ist schnell erledigt und nimmt die Unsicherheit aus der Diskussion.

Wichtig für deinen Zeitplan: Die Bescheinigung darf bei Tätigkeitsbeginn nicht älter als drei Monate sein. Mach die Belehrung also am besten kurz vor dem Jobstart - online geht das auch noch am Abend vor dem ersten Arbeitstag.

Lebensmittelbelehrung beim Gesundheitsamt oder online?

Klassisch bekommst du die Lebensmittelbelehrung beim Gesundheitsamt in einem Gruppentermin vor Ort. Für viele Lebensmittelberufe passt das aber schlecht zum Arbeitsalltag: Wer im Schichtdienst der Großküche steht, morgens um vier in der Backstube anfängt oder als Saisonkraft kurzfristig zusagt, kann selten an einem Dienstagvormittag zur Behörde. Genau in diesen Branchen wird der Nachweis aber oft von heute auf morgen verlangt.

Die Online-Belehrung nutzt denselben rechtlichen Rahmen: § 43 IfSG erlaubt die Belehrung durch das Gesundheitsamt oder durch einen vom Gesundheitsamt beauftragten Arzt. Genau so läuft es bei ON7 - die Belehrung verantwortet eine beauftragte Ärztin, du machst sie am Handy oder Laptop, wann es dir passt, ohne feste Uhrzeit. Nach der Identitätsprüfung und den Belehrungsinhalten bestätigst du, dass keine Hinderungsgründe vorliegen, und lädst dein Zertifikat direkt als PDF herunter.

Inhaltlich nimmst du dasselbe mit wie im Amtstermin: welche Krankheitserreger über Lebensmittel übertragen werden, bei welchen Symptomen du nicht arbeiten darfst, wann ein Tätigkeitsverbot nach § 42 IfSG greift und was du deinem Arbeitgeber melden musst. Der Unterschied liegt nicht im Inhalt, sondern im Weg: kein Termin, keine Anfahrt, kein Warten auf den nächsten freien Gruppenslot - und ein Zertifikat, das du sofort per Mail an deinen Arbeitgeber weiterleiten kannst.

Für die halbe Stunde brauchst du nur dein Smartphone oder einen Laptop und ein Ausweisdokument. Du arbeitest die Belehrungsinhalte in deinem Tempo durch, beantwortest kurze Verständnisfragen und gibst am Ende die Erklärung ab, dass bei dir keine der genannten Krankheiten oder Symptome vorliegt. Danach steht dein Zertifikat zum Download bereit - viele unserer Kunden erledigen das in der Mittagspause, bevor am nächsten Tag die Probearbeit in der Küche beginnt.

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Lebensmittelbelehrung und Hygieneschulung: zwei verschiedene Pflichten

Im Lebensmittelbereich begegnen dir zwei Begriffe, die leicht verwechselt werden. Die Lebensmittelbelehrung nach § 43 IfSG ist deine persönliche Eintrittskarte: Ohne sie darfst du die Tätigkeit gar nicht erst aufnehmen. Sie wird einmalig vor dem Start von einer Ärztin oder dem Gesundheitsamt durchgeführt und dreht sich um meldepflichtige Infektionskrankheiten wie Salmonellen, Hepatitis A oder Noroviren.

Die Hygieneschulung nach der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) ist dagegen eine fachliche Schulung zum sauberen Arbeiten - Kühlketten, Reinigungspläne, HACCP. Sie wird vom Betrieb organisiert und regelmäßig wiederholt, ersetzt die IfSG-Belehrung aber nicht. Für deinen Jobstart brauchst du zuerst die Belehrung nach § 43 IfSG; die betriebliche Schulung folgt dann im Arbeitsalltag.

Auch die Auffrischung ist geregelt: Nach Tätigkeitsbeginn muss dein Arbeitgeber dich alle zwei Jahre erneut über die Gesundheitsanforderungen belehren. Diese Folgebelehrung gibt es bei uns online für 18 Euro - dein Erstbelehrungs-Zertifikat selbst verliert dabei nie seine Gültigkeit.

Für Betriebe im Lebensmittelbereich lohnt es sich, beide Nachweise sauber zu trennen und zu dokumentieren: Die Erstbelehrung gehört vor dem ersten Arbeitstag in die Personalakte, die zweijährlichen Folgebelehrungen und die LMHV-Schulungen kommen als eigene Nachweise dazu. Bei einer Kontrolle durch die Lebensmittelüberwachung oder das Gesundheitsamt wird genau danach gefragt - wer die Unterlagen vollständig vorlegen kann, hat das Thema in wenigen Minuten vom Tisch.

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Wer im Lebensmittelbereich braucht eine Lebensmittelbelehrung?
Jeder, der gewerbsmäßig bestimmte leicht verderbliche Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt und dabei direkten Kontakt zu ihnen hat - vom Koch über die Küchenhilfe bis zur Verkäuferin an der Frischetheke. Auch wer in Küchen von Restaurants, Kantinen oder anderen Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeitet, braucht sie, selbst wenn er nur Geschirr und Arbeitsgeräte anfasst. Die Belehrung muss vor dem ersten Arbeitstag vorliegen und darf zu Tätigkeitsbeginn nicht älter als drei Monate sein.
Für welche Lebensmittel gilt die Belehrungspflicht?
Paragraf 42 IfSG nennt eine feste Liste: Fleisch und Geflügel, Milch und Milcherzeugnisse, Fisch, Krebs- und Weichtiere, Eiprodukte, Säuglings- und Kleinkindernahrung, Speiseeis, Backwaren mit nicht durchgebackener Füllung, Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden und Mayonnaisen sowie Sprossen und Keimlinge für den Rohverzehr. Wer mit einem dieser Lebensmittel in Berührung kommt, fällt unter die Pflicht.
Brauche ich die Belehrung auch für ein Vereinsfest oder Ehrenamt?
Die Pflicht nach § 43 IfSG knüpft an die gewerbsmäßige Tätigkeit an. Wer nur gelegentlich ehrenamtlich beim Vereinsfest Kuchen verkauft oder am Grill hilft, braucht in vielen Bundesländern keine förmliche Belehrung; oft reicht ein Hygienemerkblatt des Gesundheitsamts. Wer dagegen regelmäßig in einer Vereins- oder Gemeindeküche mitarbeitet, sollte die Belehrung machen. Im Zweifel gibt das örtliche Gesundheitsamt Auskunft.
Ist die Lebensmittelbelehrung dasselbe wie der Lebensmittelschein?
Ja. Lebensmittelschein, Lebensmittelbelehrung und Gesundheitszeugnis sind umgangssprachliche Namen für dieselbe Bescheinigung: die Belehrung nach § 43 Abs. 1 IfSG. Es gibt kein separates Dokument namens Lebensmittelschein - wer danach gefragt wird, legt einfach die Bescheinigung über diese Belehrung vor.
Ist die Online-Lebensmittelbelehrung gültig?
Ja. Das Gesetz schreibt keinen Ort vor, sondern nur, wer belehren darf: das Gesundheitsamt oder ein von ihm beauftragter Arzt. Bei ON7 verantwortet eine beauftragte Ärztin die Belehrung, deshalb erfüllt das Zertifikat dieselbe gesetzliche Anforderung wie die Bescheinigung aus dem Amt, egal in welchem Bundesland dein Betrieb sitzt.
Gilt die Belehrungspflicht auch für Minijob, Saisonarbeit und Probearbeiten?
Ja. § 43 IfSG stellt auf die Tätigkeit ab, nicht auf Stundenumfang oder Vertragsform. Sobald du gewerbsmäßig mit den in § 42 IfSG genannten Lebensmitteln umgehst, brauchst du die Belehrung vor dem ersten Einsatz - auch als Aushilfe, als Saisonkraft in der Eisdiele oder beim bezahlten Probearbeiten.
Muss ich die Lebensmittelbelehrung wiederholen?
Die Erstbelehrung selbst läuft nicht ab. Nach Tätigkeitsbeginn ist dein Arbeitgeber verpflichtet, dich alle zwei Jahre erneut zu belehren (§ 43 Abs. 4 IfSG). Diese Folgebelehrung kannst du bei uns online für 18 Euro machen - viele Betriebe erledigen das so für ihr ganzes Team.
Was ist der Unterschied zur Lebensmittelhygieneschulung nach LMHV?
Das sind zwei getrennte Pflichten. Die Lebensmittelbelehrung nach § 43 IfSG ist deine persönliche Voraussetzung, bevor du überhaupt anfangen darfst - sie behandelt meldepflichtige Infektionskrankheiten und Tätigkeitsverbote. Die Hygieneschulung nach der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) ist eine fachliche Schulung zum sauberen Umgang mit Lebensmitteln, die der Betrieb regelmäßig intern organisiert. Für den Jobstart brauchst du die IfSG-Belehrung.
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Quellen und rechtliche Grundlagen